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Vorsicht! Fremdenverkehrsabgabe

Herbert Tiefling

• Durch die Novelle vom 1.1.2006 wurde die Fremdenverkehrsabgabe zwischen 40 und 60 % angehoben.

• Die Vorschreibung der erhöhten Abgabe bis zum 1.1.2008 ist nach unserer Meinung verfassungswidrig.

Die Fremdenverkehrsabgabenerklärung für das Jahr 2007 wurde von uns oder von Ihnen selber erstellt und an die zuständige Gemeinde übermittelt. Anhand dieser Erklärung wird von der Gemeinde ein Bescheid erlassen und Ihnen zugestellt.

Wie wir vermehrt festgestellt haben, wird die erhöhte Abgabe bereits für das Jahr 2006 und 2007 vorgeschrieben und ist somit verfassungswidrig. Bei verfassungskonformer Auslegung des Fremdenverkehrsabgabengesetzes dürften die Gemeinden erst 2008 die neuen Hebesätze vorschreiben.

Bitte übermitteln Sie uns den Fremdenverkehrsabgabenbescheid 2007 unbedingt zur Überprüfung. Wir können Ihnen helfen, viel Geld zu sparen.

Sollten wir feststellen, dass die erhöhte Abgabe bereits heuer vorgeschrieben wurde, dann sind wir gerne bereit, Sie bei allen Rechtsmitteln zu unterstützen.

Für Auskünfte sind wir jederzeit für Sie erreichbar.