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VwGH gibt Beschwerde über Vorsteuerabzug von Jeep Grand Cherokee statt

Dr. Helmut CZAJKA
Die Treuhand - Union hat gegen die Versagung des Vorsteuerabzuges für den Jeep Grand Cherokee nach dem Beitritt zur EU, wegen unzulässiger Einschränkung des Vorsteuerabzuges Beschwerde erhoben und Recht erhalten.

Der VwGH hat mit Erkenntnis von 22.12.2005, 2002/15/0060, zugestellt am 10.2.2006, die Entscheidung der Finanzlandesdirektion Wien aufgehoben und festgestellt, dass die Versagung des Vorsteuerabzuges eine unzulässige Einschränkung nach dem Beitritt Österreichs zur EU ist.

Die gesamte Entscheidung ist der Beilage zu entnehmen.