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Was Vereine beachten müssen!

Mag. Gerhard Reichl
- Die ZVR-Zahl muss ab 1. April 2006 auf dem Briefpapier angeführt sein
- Anpassung der Vereinsstatuten bis 30. Juni 2006

Die ZVR-Zahl muss ab 1. April 2006 auf dem Briefpapier angeführt werden:

Ab 1. April 2006 muss jeder Verein im Rechtsverkehr nach außen die Zentrale Vereinsregister-Zahl (ZVR-Zahl) anführen. Die ZVR-Zahl finden Sie auf den Dokumenten, die Ihnen bei der Vereinsgründung von der Vereinsbehörde ausgehändigt wurden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wird als Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen bis € 218,00 geahndet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Online-Abfragen der ZVR-Zahl sind unter http://zvr.bmi.gv.at möglich.


Anpassung der Vereinsstatuten bis 30. Juni 2006:

Mit dem Vereinsgesetz 2002 wurde der gesetzlich verpflichtende Inhalt der Vereinsstatuten präzisiert bzw. erweitert. Die Übergangsfrist zur Anpassung bestehender Statuten endet mit 30. Juni 2006. Erforderlich ist, dass Leitungsorgane (Vorstand) aus mindestens zwei Personen und ein allfälliges Aufsichtsorgan aus mindestens drei Personen bestehen. Die Statuten müssen weiters vorsehen, dass mindestens zwei Rechnungsprüfer zu bestellen sind. Zur Wahrung der Unabhängigkeit dürfen die einzelnen Organmitglieder nicht mehrere Organfunktionen ausüben. Notwendige Statutenänderungen müssen in einer Mitgliederversammlung bis zum 30. Juni 2006 beschlossen werden. Bei der Überprüfung und einer allfälligen Änderung Ihrer Statuten sind wir Ihnen gerne behilflich