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Werbeabgabe auf Eigenwerbung des Handels ausgeweitet

Dr. Helmut CZAJKA

Wer als Händler einen Sortimentkatalog für seine Verkaufswaren herausgibt, kann zur unter bestimmten Umständen zur Werbeabgabe herangezogen werden. Er gilt nunmehr als werbeabgabepflichtiger Werbeleister, wenn vom Zulieferer bzw. Produkthersteller einen Beitrag für die Aufnahme in den Katalog eingehoben wird!

Mit der Entscheidung 2005/17/053 vom 22. 2. 2006 vollzieht der VwGH eine Judikaturwende zum Thema steuerfreie Eigenwerbung gegenüber jahrzehntelanger Rechtsprechung zum Anzeigenabgabegesetz.

Es handelt sich um eine Werbeeinschaltung im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 WerbeAbgG., wenn eine Entgelt vom Lieferanten bezahlt wird. Auch wenn die Kataloge im eigenen Interesse des Handelshauses erstellt werden, würden diese auch im Interesse des Herstellers erstellt.

Während das frühere Anzeigenabgabegesetz von der "Anzeige" gesprochen habe, ist nun zu berücksichtigen, dass das Gesetz den Begriff "Werbung" verwende. Es liegt bei einem Katalog Eigenwerbung nur dann vor, wenn jemand ohne Einschaltung Dritter für sich selbst Werbung mache. Soweit Hersteller ohne Auftrag in den Katalog aufgenommen worden sind, werden diese Leistungen nicht der Werbeabgabe unterworfen. Es dürfe in den übrigen Fällen, in denen ein Geldfluss zuordenbar war, jedoch nicht das Werbeinteresse des Hersteller übersehen werden. Es reiche ein Erscheinungsbild der Produktdarstellungen, das im Geschäftsleben für Unternehmen üblich sei.

Steuerfreie Eigenwerbung liegt nur dann vor:
• Zunächst muss es sich überhaupt um eine Werbeleistung im Sinne des § 1 Abs. 2 WerbeAbgG handeln.
• Die Werbeleistung darf nicht entgeltlich erbracht werden. Letzteres ergibt sich schon aus § 1 Abs. 1 WerbeAbgG, wonach nur (im Inland) gegen Entgelt erbrachte Werbeleistungen der Werbeabgabe unterliegen. Das Gesetz will somit nur Werbeleistungen, die im Austausch gegen andere Leistungen erfolgen, der Werbeabgabe unterwerfen.

TU - Tipp: Wenn ein Werbekostenbeitrag vom Lieferanten zu bezahlen ist oder hierfür vom Lieferanten Rabatte gewährt werden, sollte kein Zusammenhang mit dem Katalog herstellbar sein.