News

Wirtschaftsförderung durch Steuerbegünstigungen

Dr. Helmut CZAJKA
Nutzen Sie die zeitlich begrenzten Maßnahmen der Wirtschaftsförderung durch Planung Ihrer Aktivitäten oder Vornahme von Investitionen.

Investitionszuwachsprämie gilt nur mehr bis 31.12.2004
---------------------------------------------------------------------------
Zur weiteren Ankurbelung der Investitionstätigkeit wurde die befristete steuerliche Förderung von Investitionszuwächsen in Form der Investitionszuwachsprämie von 10 % bis 31.12.2004 verlängert.

Es ist daher besonders günstig im Jahr 2004 kumulativ Investitionen vorzunehmen, wenn in den drei Vorjahren die Investitionstätigkeit gering war.

Insbesondere sollte überlegt werden, ob nicht für 2005 geplante Investitionen in das Jahr 2004 vorverlegt werden.

Forschungsfreibetrag und Forschungsprämie
---------------------------------------------------------------
Die Forschungsquote möchte die Regierung bis 2006 auf 2,5 % und bis 2010 auf 3 % erhöhen. Dies soll unter anderem durch Erhöhung des Forschungsfreibetrages ab dem Jahr 2004 von 15 % auf 25 % der Forschungsaufwendungen erreicht werden. Alternativ zum Forschungsfreibetrag steht eine seit 2004 erhöhte Forschungsprämie in Höhe von 8 % zur Verfügung. Der 25 %ige Forschungsfreibetrag und die 8 %ige Forschungsprämie werden auf Grundlage eines weiter gefassten Forschungsbegriffes errechnet. Der Forschungsfreibetrag von 35 % für überdurchschnittliche Forschungsaufwendungen bleibt unverändert. Die Bemessungsgrundlage des 35 %igen Forschungsfreibetrages ist enger und orientiert sich am Begriff "Erfindung".

Der volkswirtschaftliche Wert einer angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung ist durch eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit nachzuweisen. Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn die Erfindung bereits patentrechtlich geschützt ist.


Wir stehen für eine persönliche Beratung jederzeit zur Verfügung.