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Zolltarife: Seit 1.7. Import und Export einfacher

Herbert Tiefling
Abfrage der verbindlichen Zolltarifauskünfte ab sofort online.
Seit dem 1.7.2003 erhalten Sie verbindliche Zolltarifauskünfte auf der Internetseite der Generaldirektion Steuern und Zollunion. http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm


Rechtssicherheit und Ersparnisse.
Verbindliche Zolltarifauskünfte sind ein zentrales Instrument zur Umsetzung des gemeinsamen Zolltarifs. Sie helfen Unternehmen bei der korrekten zollrechtlichen und statistischen Einreihung ihrer Waren. Damit ermöglichen ihnen die verbindlichen Zolltarifauskünfte Rechtssicherheit und Ersparnisse.

Zolltarifauskünfte gültig für gesamte EU.
Verbindliche Zolltarifauskünfte werden von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten erteilt und können von ihrem Inhaber - im Allgemeinen für einen Zeitraum von sechs Jahren - überall in der Gemeinschaft verwendet werden. Die Zollauskünfte werden in einer von der Kommission verwalteten Datenbank gespeichert.

Infos:
Wirtschaftskammer Kärnten
Sparte Industrie
Bibiane Valentinitsch
Telefon: 0463/58 68-235
E-Mail: bibiane.valentinitsch@wkk.or.at
Internet: Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte