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Zuwendungen von Privatstiftungen iZm dem Schenkungsmeldegesetz

Mag. Ingo Gruss
Auch Zuwendungen von Privatstiftungen unterliegen der Anzeigenpflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz

Privatstiftungen haben Zuwendungen an ihre Begünstigten nach § 121a BAO innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen.

Die KESt-Anmeldung, die verpflichtend bei jeder Zuwendung auszufüllen ist, reicht dazu nicht aus.

Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax