

Die Abfertigung neu ist sowohl aus arbeitsrechtlicher, als auch in finanzieller Sicht, für die Arbeitgeber günstiger, als die bisherige Regelung. Bei der von der Arbeitgeberseite teilweise geäußerten Kritik wird übersehen, dass sich die Abfertigung neu in einem wesentlich längeren Zeitraum, nämlich in ca. 40 Jahren, aufbaut und daher die hierfür anfallenden Beiträge über einen sehr langen Zeitraum verteilt werden.
Die Vorteile der "Abfertigung neu" für Unternehmer sind:
1) Mit der Beitragleistung sind in Zukunft für den Arbeitgeber alle Abfertigungsverpflichtungen erfüllt.
Die Arbeitnehmeransprüche gehen auf die Abfertigungskassa über. Das bedeutet, dass das Unternehmen nicht mehr für Abfertigungsansprüche haftet. Damit wird auch die Betriebsübergabe erleichtert: Der Übernehmer oder Nachfolger hat in Zukunft keine Abfertigung für übernommene Mitarbeiter zu berücksichtigen und dafür Rückstellungen zu bilden.
2) Durch die monatlichen Beitragsleitungen werden in Zukunft existenzielle Zahlungsschwierigkeiten infolge von gehäuften Abfertigungszahlungen vermieden.
Dies begünstigt insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, die sich in der Praxis bei Abfertigungszahlungen an zwei bis drei Mitarbeiter im Zug von Pensionierungen innerhalb eines kurzen Zeitraums oft sehr schwer getan haben.
3) Durch die Ermöglichung von steuerlich begünstigten Beitragszahlungen für Arbeitgeber wird ein neues Eigenvorsorgemodell für Unternehmer geschaffen.
Um eine Benachteiligung bei der Bildung einer "zweiten betrieblichen Pensionssäule" zu verhindern, sollen künftig auch Arbeitgeber für den Ruhestand über die Pflichtversicherung hinaus eine begünstigte Vorsorge treffen können.
4) Durch eine Auslagerung der Abfertigungsverpflichtung an eine Abfertigungskassa wird der Insolvenzfonds entlastet, wodurch die Beitragszahlungen der Arbeitgeber gesenkt werden können.
Eine Beitragssenkung im Insolvenzfonds kann mit Hilfe der "Abfertigung neu" leichter erreicht werden, weil existenzielle Zahlungsschwierigkeiten in Betrieben durch die Häufung von Abfertigungszahlungen vermieden werden. Zugleich sind aber die Ansprüche der Arbeitnehmer gesichert, weil eine Auslagerung der Abfertigung an Abfertigungskassen erfolgt.
5) Die monatlichen Beitragszahlungen für die Abfertigung sind für das Unternehmen voll abschreibbar.
Ein wesentlicher Vorteil für die Arbeitgeber ist, dass die monatlichen Beitragszahlungen zu 100 Prozent als Betriebsausgaben anerkannt werden. Die bisherigen Abfertigungsrückstellungen sollen steuerfrei aufgelöst und zu echtem Eigenkapital umgewandelt werden. Gleichzeitig soll die vorgesehene Wertpapierdeckung über einen Zeitraum von drei Jahren entfallen.
6) Die erhöhte Mobilität der Arbeitnehmer bringt auch für Arbeitgeber Vorteile.
So kann etwa die Zusammensetzung der Belegschaft an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, ohne die Liquidität zu belasten. Auch Rationalisierungsmaßnahmen, die mit einem Personalabbau verbunden sind, provozieren keine Abfertigungszahlungen mehr. Gleichzeitig bringt das neue Modell mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den Betrieben, da der monatliche Abfertigungsaufwand in die Kalkulation einbezogen wird.
7) Wegfall von Doppel- und Mehrfachabfertigungen
Das ergibt Mobilität ohne
Abfertigungsspekulation. "Abfertigungsakrobaten" haben künftig keine Chance mehr.
8) Beitragsleistung
Die Dienstgeber haben für alle neuen Dienstverhältnisse von Beginn bis zum Ende eines Ar-beitsverhältnisses, mit Ausnahme der Probezeit, laufen Beitragszahlungen an die Abfertigungskassen in der Höhe von 1,53% des Bruttogehaltes zu leisten. Für entgeldfreie Zeiten (Karenz, Präsenzdienst usw.) erfolgt eine externe Finanzierung nach dem Verursacherprinzip, also nicht durch den Arbeitgeber.
9) Systemwechsel
Für bestehende Arbeitsverhältnisse besteht eine Möglichkeit zum Übertritt in das neue System, wobei hier jedoch die Zustimmung der Arbeitgeber und der betroffenen Arbeitnehmer notwendig ist.
Wie schon oben in den Vorteilen beschrieben, besteht die völlig neue Möglichkeit, dass auch Arbeitgeber steuerlich begünstigte Beitragszahlungen an Abfertigungskassen leisten. Damit wird ein neues Eigenvorsorgemodell für Unternehmer geschaffen.
Durch die Übergangsregelung kommt es auch zu einer Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen, da die bisherigen Abfertigungsrückstellungen (Fremdkapital) steuerfrei in echtes Eigenkapital umgewandelt werden dürfen. Zusätzliche Liquidität für die Unternehmen bringt auch die Möglichkeit der Auflösung der bestehenden Wertpapierdeckung über einen Zeit-raum von 3 Jahren.
Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass diese Änderung einerseits eine bessere Pensionsvorsorge für die Dienstnehmer und eine Entlastung für die Unternehmer bringt.