

Wie eine an sich gute Idee bei ihrer Umsetzung nur Verlierer produziert!
Der Versuch der sozialen Partner eine neue Abfertigung (Gewerkschaft) und gleichzeitig eine (Art) Firmenpension (Wirtschaftskammer) zu schaffen, wird gründlich daneben gehen.
Noch zu retten...?
Zwar befindet sich das BMVG (Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge) noch in der Begutachtungsphase - und alles könnte noch gut werden. Wird es aber wahrscheinlich nicht.
Verlierer 1: Der Arbeitnehmer
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Bei (realistischen) 4% Verzinsung p.a. (siehe unten) erhält er/sie nach 25 Jahren gerade einmal 5,5 Monatsentgelte - bisher 12 (!). Noch ein Wort zur Veranlagung: Im Zeitraum 1976-2001 benötigte man um keine Verlustperiode zu erleiden eine 10jährige Behaltedauer (un-abhängig von der Asset Allocation).
Da der Arbeitnehmer künftig bereits nach 3 Einzahlungsjahren kassieren kann, (auch im Falle der Selbstkündigung, wenn der Arbeitgeber mitspielt - und er hat keinen Grund, es nicht zu tun) darf die Kasse, da mit Kapitalgarantie belegt, keine Spielchen wagen.
Sie wird also (z.B.) die Variante 75% Anleihen, 25% Aktien wählen. Damit hat man aber im o.a. Zeitraum - bei 3jähriger Behalteperiode - gerade einmal 3,55% p.a. (bereinigt) gemacht.
Aber was soll"s: künftig trägt ohnehin der Arbeitnehmer (!!) das Veranlagungsrisiko.
Verlierer 2: Der Arbeitgeber
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1,5387 % Beitrag (wer"s genau wissen möchte) vom Bezug soll weniger Ausgaben bedeuten als bisher. Mitnichten: das alte Rückstellungssystem hat (jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen) Großteils der Fiskus "finanziert".
Was die Bürokratie betrifft: Die Wahl der MVK bedarf einer Betriebsvereinbarung. Wo ein Betriebsrat nicht vorhanden, gilt "qualifiziertes Einspruchsrecht" der Mitarbeiter. Und: Mitarbeiterwechsel ("in" oder "out") bedeutet Kassawechsel - und viel Administration.
Weiters zu erwarten: Erklärungsbedarf bei kritischen Mitarbeiterfragen, wenn künftig z.b. eine "andere" Kasse Zinsgarantien gibt, die "eigene" aber nicht, usw...
Auf die (harte) Trend-Nuss, wenn "Altabfertigungsanwartschaften" in die MV-Kasse übersiedeln sollen, will ich hier nicht näher eingehen. Nur so viel: Im (theoretischen) Extremfall können/müssen bis zu 5 (in Worten: fünf) Abfertigungssysteme gewartet werden. Na dann, Prost!
Verlierer 3: Die Mitarbeitervorsorgekasse
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Machen wir"s kurz:
Einerseits ist sie zur Kapitalgarantie verpflichtet, andererseits darf sie Zinsgarantien abgegeben (bin gespannt, wer damit anfängt).
Eine vorgegebene Bandbreite für Verwaltungskosten (1%-3%) wird den Kassen viel Phantasie abnötigen (Verwaltungskosten dzt. z.B. bei Pensionskassen rd. 10%, bei Versicherungen rd. 18%).
Auch ein Dienstgeber-(=Kassa-) wechsel bzw. Auszahlungen müssen für Mitarbeiter und Betrieb verwaltungskostenfrei sein! Wer soll das bezahlen...?
Bei diesem "unternehmerfreundlichen" Korsett und den nur langsam eintreffenden Umsatzmillionen wird der "Break Even" erst nach vielen Jahren erzielbar sein.
Verlierer 4: Der Finanzminister (siehe da, auch er gehört dazu)
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Rückstellungen dürfen steuerfrei (Kapitalkonto bzw. als bereits versteuerte Rücklage) aufgelöst, die Wertpapiere - über 5 Jahre - abgebaut werden. Das kostet Herrn Grasser rd. 150 Mio. EUR (2 Mia. ATS) die teilweise gegenfinanziert werden: 47,5% (ab 2003) bzw. 45% (ab 2004) Rückstellungslimit statt bisher 50% - bringt "magere" 43 Mio. EUR (600 Mio. ATS).
Und von den Beiträgen, Erträgen und (Renten)Auszahlungen bei der neuen Abfertigung, fällt für den Fiskus auch nichts ab.
Keine Gewinner in Sicht
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Frage: gibt es - abgesehen von freiwilligen oder gezwungenen "Jobhoppern" und notorischen Selbstkündigern - überhaupt Gewinner bei der Abfertigung "NEU"?
Voraussichtlich nicht, aber warten wir das BMVG ab, vielleicht gibt"s dann noch ein paar Verlierer mehr ...
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