Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz
Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz liegt nunmehr in Form einer Regierungsvorlage vor.
Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz liegt nunmehr in Form einer Regierungsvorlage vor. Gegenüber dem Ministerialentwurf ist die augenscheinlichste Änderung die, dass nunmehr nicht mehr die Errichtung eines Finanzgerichts, sondern die Errichtung eines Unabhängigen Finanzsenates (UFS) vorgesehen ist.
Leider wurde die Anregung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, den Ausschluss sämtlicher rechtsberatender Berufe aus dem Kreis der Laienbeisitzer des UFS nochmals zu überdenken und zu streichen, nicht aufgegriffen. Die Möglichkeit, als Wirtschaftstreuhänder hauptberufliches Mitglied des UFS zu werden, wird realistischer Weise in der Praxis kaum wahrgenommen werden. Damit werden sich die hauptberuflichen Mitglieder des UFS herkunftsmäßig wohl nahezu ausschließlich aus der Finanzverwaltung rekrutieren, was die Vorbehalte des Berufsstands gegen das zweitinstanzliche Berufungsverfahren kaum verbessern wird. Der Fachsenat wird zur Regierungsvorlage eine neuerliche Stellungnahme an das BMF übermitteln.