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Basel II - Gutachten

Dr. Helmut CZAJKA

Im Auftrag des Bundesministerium für Finanzen wurde von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ein Gutachten über den

nationalen Handlungsbedarf im Nicht - Finanzsektor auf Grund der geplanten Vorschriften von Basel II

erstellt.

Bei der Verfassung des Gutachtens hat auch der Gesellschafter - Geschäftsführer der Treuhand - Union, Herr Dr. Helmut Czajka mitgearbeitet.

Unter Inhalt ist das Management Summery zu lesen.

Management Summary


Im Jänner 2002 wurde im Bundesministerium für Finanzen (BMF) unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Dr Alfred Finz die sogenannte "Informationsplattform Basel II" ins Leben gerufen. Dieser Informationsplattform gehören Vertreter der mit der Etablierung von Basel II unmittelbar konfrontierten Institutionen (BMF, Wirtschaftskammer Österreich, Oesterreichische Nationalbank, Vereinigung Österreichischer Industrieller, Finanzmarktaufsicht und Kammer der Wirtschaftstreuhänder) an.

Nach Basel II soll die Unterlegung der Kredite mit Eigenkapital durch die Banken zukünftig von der individuellen Bonität der Kreditnehmer abhängig sein, die durch ein Rating festgestellt werden soll. Eine risikoadäquate Kalkulation der Kredite soll zu einer fairen Preisfindung für Kredite führen; die Kreditkonditionen der Banken werden in Zukunft daher stärker von der Bonität des kreditsuchenden Unternehmens beeinflusst werden. Gute Schuldner werden in Zukunft mit besseren Konditionen und mit einer Reduktion der Kapitalkosten rechnen können. Besonders betroffen von den neuen Regelungen werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein, die in Österreich generell eine geringe Eigenkapitalquote zu verzeichnen haben und sich hauptsächlich über Bankkredite finanzieren.

Als ein Ergebnis der Diskussionen in der "Informationsplattform Basel II" hat das BMF mit Werkvertrag vom 10.12.2002 die Kammer der Wirtschaftstreuhänder beauftragt, eine Studie über den nationalen Handlungsbedarf im Nicht-Finanzsektor auf Grund der geplanten Kapitalvorschriften für Banken (Basel II) zu erstellen. Auftragsgemäß soll sich diese Studie insbesondere mit folgenden Fragen beschäftigen:

• Welche Faktoren sind Voraussetzung für ein Rating der Unternehmer?
• Welche Gesetzesänderungen sind besonders im Handelsrecht erforderlich?
• Sind sonstige flankierende Maßnahmen erforderlich?

Die wesentlichen Ergebnisse der vorliegenden Studie können wie folgt zusammengefasst werden:


1. Bonitätsbeurteilung, Rating und Anpassungen in der Unternehmenspolitik

a) Unternehmensreporting, strategische Unternehmensplanung

Inländische KMUs werden in zunehmendem Maße damit konfrontiert, dass auch sie professionelle Unterlagen (zB Unternehmensplanung einschließlich Ergebnisplanung, Liquiditätsplanung etc) erstellen und vorlegen müssen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes strategisches Planen. BASEL II wird diesen Trend verstärken.

Eine wesentliche Voraussetzung wird daher auch bei den KMUs die Einrichtung eines adäquaten (dh der Unternehmensgröße und Komplexität entsprechenden) innerbetrieblichen Risiko-Management-Systems sein, wodurch ein regelmäßiges Erkennen und Beschäftigen mit den unternehmensinhärenten Risken gefördert wird.

Die notwendigen Anpassungen auf betrieblicher Ebene umfassen darüber hinaus die Bilanzierungs- und Investitionspolitik, das Finanzmarketing und die Finanzierungspolitik.

b) Eigenkapital

Das Eigenkapital wird in Zukunft in zunehmendem Maße zu einer wichtigeren Bestimmungsgröße bei Unternehmensbeurteilungen im Rahmen von Kreditvergaben werden, und zwar über die primäre Funktion als Risikopolster für künftige Verluste hinaus auch im Rahmen der Risikoeinschätzung von Management und Eigentümer.

c) Rating

Der Grundgedanke von Ratings ist sinnvoll und wird zur Objektivierung der Unternehmensfinanzierungen und der Unternehmensbeurteilungen beitragen. Die Verbreitung des Ratinggedankens bei KMUs ist daher in jedem Fall zu begrüßen. Alle Unternehmen werden in Hinkunft einem Rating unterzogen werden, auch wenn die finanziellen Auswirkungen einer Ratingverschlechterung für Kleinstunternehmer nunmehr gering sind.

Um ein ordnungsgemäßes Ratingverfahren zu ermöglichen, aber auch um im Sinne der Unternehmer ein möglichst gutes Ratingergebnis zu erzielen, bedarf es vermehrter, aktueller und strukturierter Informationen über das zu untersuchende Unternehmen. Da sich das Ratingergebnis vor allem auf die Risken der Unternehmenszukunft bezieht, ist auch für KMUs die Erstellung und Vorlage eines Business-Planes empfehlenswert.

Da dem jährlichen Rating künftig eine größere Bedeutung beizumessen sein wird, wird es auch notwendig sein, dass sich die Klein- und Kleinstbetriebe mit dem Ratingverfahren als solchem beschäftigen sowie mit dem Umstand, dass die sogenannten "soft facts" wesentlich zur Gesamtbeurteilung beitragen werden.

Die von den Banken durchgeführten Ratings müssen den Kreditkunden transparent gemacht werden, indem die Ratingergebnisse und die einzelnen Beurteilungen offengelegt und diskutiert werden.

Die Förderung von unabhängigen KMU-Ratingagenturen ist ein weiterer wichtiger Schritt, Rating als das Unternehmensrisikobeurteilungs-System zu etablieren.

d) Information an die KMUs

Um den für KMUs notwendigen Anpassungs- und Umstellungsprozess zu beschleunigen, bedarf es weiterhin eines intensiven und inhaltlich abgestimmten Informations- und Kommunikationsprozesses, der von allen mit BASEL II konfrontierten Institutionen (insbesondere den Banken) gleichermaßen mitgetragen werden muss.


2. Alternative Finanzierungsinstrumente und flankierende Maßnahmen im wirtschaftspolitischen Umfeld

Die unternehmerischen Finanzierungsstrukturen eines Landes hängen von den historischen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Unternehmen und Banken bzw der Entwicklung des jeweiligen Kapitalmarktes ab. In Österreich und Deutschland haben die mittelständischen Unternehmen ihre Finanzierungspolitik weniger auf die Stärkung des Eigenkapitals ausgerichtet, sondern mehr auf die Finanzierung über die in diesem Wirtschaftsraum offensichtlich leicht zu beschaffenden Bankkredite. Dies hat dazu geführt, dass Österreich bei der Eigenkapitalausstattung seiner Unternehmen eines der Schlusslichter im europäischen Umfeld ist und bei der Unternehmensfinanzierung durch Kredite im vordersten Feld liegt. In anderen Teilen Europas, zB Frankreich, Belgien oder Portugal, ist die Eigenkapitalfinanzierung wesentlich stärker entwickelt.

Im Rahmen von Basel II wird jedoch der Eigenkapitalausstattung von Unternehmen besondere Bedeutung zukommen, weil diese sowohl das Rating und damit die Kreditkonditionen verbessert als auch den Kreditbedarf senkt. Aufgabe von flankierenden Maßnahmen im wirtschaftspolitischen Umfeld sollte es daher sein, Strukturen zu schaffen, die es Unternehmen, insbesondere auch Klein- und Kleinstunternehmen, ermöglichen, einen Zugang zu alternativen Finanzierungsinstrumenten zu erhalten. Mit Hilfe dieser alternativen Finanzierungsinstrumente müssten die Unternehmen kurzfristig eine Kapitalausstattung erreichen können, die dem europäischen Durchschnittswert entspricht. Dabei ist allerdings zu beachten, dass
• die Unternehmensstruktur in Österreich extrem auf Klein- und Kleinstunternehmen aufgebaut ist (92,6 % aller Unternehmen haben bis zu 19 Beschäftigte),
• daher die KMUs beschäftigungspolitisch für den Arbeitsmarkt wesentlich sind,
• die alternativen Finanzierungsinstrumente für diese Unternehmen aber nur eingeschränkt eingesetzt werden können und
• derzeit auch keine entsprechenden Angebote für KMUs an alternativen Finanzierungsinstrumenten am Markt vorhanden sind.

Im Rahmen der vorliegenden Studie werden daher folgende Änderungen und Maßnahmen im wirtschaftspolitischen Umfeld vorgeschlagen:

a) Grundsätzlich sollten die förderpolitischen Schwerpunkte überdacht werden, welche sich derzeit vor allem auf die Unterstützung von Unternehmensgründungen und von innovations- und technologieorientierten Projekten von KMUs beschränken.

b) Durch den verstärkten Einsatz von Risikokapital seitens des Kapitalmarktes sollte die Eigenkapitalausstattung von KMUs verbessert werden, und zwar nicht nur im Rahmen von Neugründungen bzw. Neuinvestitionen, sondern vielmehr auch durch Ersatz von bestehendem Fremdkapital durch Eigenkapital. Insbesondere kommen für Kleinunternehmen zur besseren Kapitalausstattung derzeit die Instrumente

• Eigenkapitalerhöhung,
• Leasing und
• Factoring

in Frage, wobei Leasing aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen Kauf auf Kredit darstellt und daher letztlich wieder als Fremdfinanzierung anzusehen ist.

c) Ein bisher nicht ausgenütztes Finanzierungsinstrument bei Kleinunternehmen ist die Mezzaninfinanzierung. Damit dafür das notwendige Kapital von privater (und auch institutioneller) Seite zur Verfügung gestellt und bei den Kapitalgebern eine erhöhte Risikobereitschaft bei Unternehmensfinanzierungen erreicht wird, ist eine verstärkte Übernahme von Haftungen, insbesondere durch Garantiezusagen seitens von Förderstellen, erforderlich. Dadurch würden die Anleger in einem möglichen Ausfallszenario zumindest für einen Teil des investierten Kapitals besichert sein. Zum Ausbau der Mezzaninfinanzierung sollten folgende Schritte gesetzt werden:

• Gründung von österreichweit tätigen Kapitalsammelgesellschaften, welche die Mittel von privaten und institutionellen Anlegern aufbringen;
• diese Mittel werden durch Kapitalgarantien für die Anleger ganz oder teilweise abgesichert und
• von den Kapitalsammelgesellschaften den Klein- und Kleinstunternehmern in Form von privatplazierten Mezzanininstrumenten oder Genussscheinen zur Verfügung gestellt.

d) Nachhaltige Effekte könnten jedenfalls auch dadurch erzielt werden, dass staatliche Förderstellen im Gegensatz zu den bisherigen Förderinstrumentarien in Zukunft vermehrt echte Substanzbeteiligungen eingehen und Kapitalgarantien abgeben. In diesem Zusammenhang sind aber generell die dabei entstehenden Transaktionskosten und Fördervoraussetzungen zu minimieren.

e) Generell sollten künftige Förderinstrumentarien darauf abzielen, die Zugänglichkeit zum Eigenkapital dadurch zu verbessern, dass zusätzliche Anreize für potentielle Investoren geschaffen werden, auch bei regionalen Klein- und Kleinstunternehmen zu investieren. KMUs müssten ihrerseits die Unternehmenstransparenz erhöhen, um auch in den Genuss der Finanzierungsmittel zu kommen. Dabei sind insbesondere auch die bisher von KMUs wenig beachteten soft facts offen zu legen.


3. Flankierende Maßnahmen im Steuerrecht

Wie bereits erwähnt wird das unternehmerische Eigenkapital bei Einführung von Basel II in zunehmendem Maße zu einer wichtigeren Bestimmungsgröße bei Unternehmensbeurteilungen anlässlich von Kreditvergaben werden. Eine hohe Eigenkapitalquote beeinflusst in einem sehr erheblichen Ausmaß das Rating positiv und kann damit auch zur Senkung der Fremdfinanzierungskosten beitragen. Eigenkapital kann dabei im Wesentlichen auf zwei verschiedenen Wegen aufgebracht werden, nämlich im Wege der

• Außenfinanzierung, also der Eigenkapitalaufbringung durch Kapitalzufuhr von außen seitens der Eigentümer bzw Gesellschafter, oder im Wege der
• Innenfinanzierung, also der Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen (auch als Selbstfinanzierung, Finanzierung aus dem Gewinn oder Gewinnthesaurierung bezeichnet).

Als eine der Ursachen der bereits erwähnten und durch zahlreiche Untersuchungen belegten Eigenkapitalschwäche der österreichischen Unternehmen wurde und wird auch immer wieder die hohe Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne (die bei Personenunternehmen überdies unabhängig von deren Entnahme ist) sowie vor allem auch die steuerliche Diskriminierung des Eigenkapitals bzw der Eigenkapitalbildung genannt. Wie die Analyse zeigt, benachteiligt das gegenwärtige System der Unternehmensbesteuerung in Österreich die Zuführung bzw Bildung von Eigenkapital im Unternehmen und begünstigt die Unternehmensfinanzierung durch Fremdkapital. Die Unternehmensbesteuerung ist daher nicht "finanzierungsneutral", sondern führt zu einer zugunsten des Fremdkapitals verzerrten Allokation von Finanzmitteln. Ein weiteres Hemmnis bei der Eigenkapitalbildung ist auch die mehrfache Einschränkung der Verlustverwertung im österreichischen Steuersystem.

Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden - neben Tarifmaßnahmen, wie insbesondere Verbreiterung der ersten drei Tarifstufen und/oder Senkung zumindest der ersten beiden Tarifsteuersätze des Einkommensteuertarifs sowie Einführung eines niedrigeren Eingangssteuersatzes bei der Körperschaftsteuer zwecks prioritärer Entlastung der Klein- und Mittelunternehmen - zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation der Unternehmen vor allem folgende steuerstrukturelle Maßnahmen vorgeschlagen:

a) Zinsenabzug für das Eigenkapital

Die derzeitige steuerliche Diskriminierung des Eigenkapitals gegenüber dem Fremdkapital könnte dadurch beseitigt werden, dass auch für das Eigenkapital (unabhängig davon, ob es aus der Außen- oder aus der Innenfinanzierung stammt) ein (fiktiver) Zinsenaufwand steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden darf. Im Endeffekt bedeutet dies, dass der der Eigenkapitalverzinsung entsprechende Teil des Unternehmensgewinnes steuerfrei gestellt (bzw zumindest begünstigt besteuert) wird. Durch den Zinsenabzug vom Eigenkapital verlieren die aus Steuerstundungsüberlegungen praktizierten gewinn- und damit eigenkapitalmindernden Steuergestaltungen im Unternehmensbereich (Vornahme von Abwertungen, Bildung von Rückstellungen) weitgehend ihre steuerliche Attraktivität; die Jahresabschlüsse der Unternehmen würden damit "richtiger" werden, was auch zu einer Verbesserung des Eigenkapitalausweises und damit der Bonität beitragen würde. Zur Vermeidung budgetärer Probleme kann dieses Konzept auch in einer "reduzierten" Form realisiert werden (zB Zinsenabzug nur vom akkumulierten Eigenkapitalzuwachs ab einem bestimmten Stichtag; keine vollständige Steuerfreistellung des Zinsenabzugs, sondern ermäßigte Besteuerung mit 25% bzw Halbsatz).

Die seit der Steuerreform 2000 bestehende Eigenkapitalzuwachsverzinsung (§ 11 EStG idF SteuerreformG 2000) ist keine Eigenkapitalverzinsung im vorstehenden Sinn, sondern es handelt sich dabei nur um eine unvollständige und daher weitgehend unwirksame Form einer Eigenkapitalverzinsung, mit der gerade das Ziel der Steuerneutralität der Finanzierung nicht erreicht werden kann.

b) Begünstigung für nichtentnommene Gewinne

Zwar sind aus der Sicht der Basel II-Erfordernisse alle steuerpolitischen Maßnahmen zu begrüßen, die zu einer Stärkung des Eigenkapitals der Unternehmen führen, die grundsätzliche Problematik des Konzepts der Begünstigung nicht entnommener Gewinne (das lt Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung mit 1.1.2004 für Personenunternehmen realisiert werden soll) besteht aber darin, dass damit - durch den Ausschluss der Außenfinanzierung - das Ziel der Steuerneutralität der Finanzierung nicht erreicht werden kann; das Konzept bleibt daher gewissermaßen auf halbem Wege stehen. Die Innenfinanzierung (Gewinnthesaurierung) ist zwar ein klassischer Weg zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung, sie ist aber im Vergleich zur Außenfinanzierung ein wesentlich langwierigerer und in wirtschaftlich schlechten Zeiten auch schwierigerer Weg. Die Unternehmenseigener werden bei diesem Modell aber gerade nicht dazu motiviert, im Privatvermögen bestehendes Eigenkapital dem Betrieb im Wege der Außenfinanzierung zuzuführen. Ganz im Gegenteil: Um die Begünstigung in der Zukunft in maximaler Höhe beanspruchen zu können, müssen die vorhandenen privaten Finanzmittel zur Deckung des zukünftigen Lebensunterhalts im Privatbereich zurückbehalten werden. Dies gilt insbesondere auch für Unternehmensneugründungen. Es wird daher bei diesem Modell insgesamt nur sehr langfristig und nur über die Innenfinanzierung eine Eigenkapitalstärkung eintreten.

Angesichts der Konkurrenz der Eigenkapitalverzinsung und der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne könnte ein Kompromiss allenfalls in einer Optionslösung bestehen, die für die Unternehmen ein Wahlrecht zwischen beiden Modellen vorsieht.

c) Steueramnestie für Eigenkapitalzufuhr

Das Auslaufen der Verfügungsmöglichkeit über anonyme Sparbücher per 1.7.2002 könnte in Verbindung mit der geringen Eigenkapitalausstattung der österreichischen Unternehmen Anlass für eine Amnestie betreffend Steuervergehen im Zusammenhang mit anonymen Sparbüchern und Wertpapierkonten im unternehmerischen Bereich sein. Die Amnestie könnte dabei ua an die Voraussetzung geknüpft werden, dass die bisher anonymen Guthaben nach Legitimierung in einem bestimmten Umfang und für eine festzulegende Zeit als Eigenmittel dem Betrieb des betreffenden Steuerpflichtigen zugeführt werden. Durch die damit verbundene Eigenkapitalstärkung könnte ein wichtiger betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Effekt erreicht werden. Aus rechtspolitischer Sicht ist allerdings der dadurch erzielbare gesamtwirtschaftliche Vorteil gegen den mit einer Amnestie zwangsläufig verbundenen Vertrauensschaden (Benachteiligung der ehrlichen Steuerzahler) abzuwägen.

d) Steuerliche Neubewertung im Rahmen einer "Basel II-Eröffnungsbilanz"

Da eine Bonitätsbeurteilung durch standardisierte Ratingverfahren zu einem wesentlichen Teil auf der Grundlage von offiziellen Jahresabschlussdaten erfolgen wird, kann die zahlenmäßige Höhe des im Jahresabschluss ausgewiesenen buchmäßigen Eigenkapitals in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Aus diesem Umstand ergibt sich die Forderung nach Schaffung einer gesetzlichen Möglichkeit für eine bessere Darstellung des Eigenkapitals in Form der Offenlegung bestehender stiller Reserven durch Neubewertung des unternehmerischen Vermögens (Schlagwort der "Basel II-Eröffnungsbilanz"). Es handelt sich dabei allerdings in erster Linie um eine handelsrechtliche Problemstellung. Aus steuerlicher Sicht sollte eine Aufwertung in der Handelsbilanz nicht zwingend auch zu einer steuerlichen Gewinnrealisierung führen (vielmehr Ausweis des Aufwertungsbetrages als unversteuerte Rücklage, die erst bei Veräußerung oder Entnahme zu versteuern ist). Ergänzend dazu wird die Möglichkeit einer Option vorgeschlagen, die Aufwertung auch steuerlich vornehmen zu dürfen, wobei für diesen Fall eine begünstigte Besteuerung vorgesehen werden sollte.

e) Weitere Vorschläge betreffen folgende Bereiche:

• Bessere Verlustverwertung im Unternehmensbereich ( Abschaffung der derzeitigen Einschränkungen für den Verlustabzug; Einführung eines Verlustrücktrags; Einführung der Möglichkeit einer gemeinsamen Besteuerung von zu einer Unternehmensgruppe verbundenen Kapitalgesellschaften).
• Steuerliche Maßnahmen für private Kapitalanleger (Einführung einer zumindest beschränkten Ausgleichs- bzw Vortragsmöglichkeit für Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanteilen; Einführung einer steuerfreien Reinvestitionsmöglichkeit von Einkünften aus der steuerpflichtigen Veräußerung von Beteiligungen; Ausbau der steuerlich attraktiven Eigenkapital-Beteiligungsmöglichkeiten im Wege von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften; Vereinheitlichung der capital-gains-Besteuerung im privaten Bereich im Rahmen der KESt-Endbesteuerung).
• Steuerliche Maßnahmen für betriebliche Kapitalanleger (Wiedereinführung der Möglichkeit der Übertragung von stillen Reserven aus Beteiligungsveräußerungen auf Investitionen in neue Beteiligungen; Streichung der zwingenden Siebentelverteilung von Beteiligungsverlusten bei Kapitalgesellschaften; zumindest beschränkte Wiedereinführung der Firmenwertabschreibung beim "share deal").
• Maßnahmen im Bereich der Gebühren und Kapitalverkehrsteuern (Abschaffung der 1%igen Gesellschaftsteuer auf Eigenkapitalzufuhr; Abschaffung der Kredit- und Darlehensgebühr sowie der Hypothekargebühr).


4. Flankierende Maßnahmen im Handelsrecht

Die bereits erwähnte Tatsache, dass nach Basel II eine Bonitätsprüfung klein- und mittelständischer Betriebe durch ein internes Rating der Banken durchgeführt werden wird, hat zur Folge, dass die Eigenkapitalquote der gerade in diesem Bereich traditionell schwach ausgebildeten KMUs eine größere Rolle als bisher für die Kreditvergabe spielen wird. Insofern wird die Förderung der Eigenmittelausstattung und die damit verbundene Verbesserung der Eigenkapitalquote auch im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts in naher Zukunft eine verstärkte Rolle spielen. Als Themen für flankierende Maßnahmen in diesem Bereich können genannt werden:

c) Im Rahmen der handelsrechtlichen Rechnungslegung ist bei einer im Zusammenhang mit Basel II geforderten Basel II-Eröffnungsbilanz zu bedenken, dass diese zwar zu einem erhöhten Eigenkapitalausweis führt, eine reelle Eigenkapitalzufuhr dabei aber nicht stattfindet und überdies im Hinblick auf Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co auf europarechtliche Grenzen stößt.

d) Überlegenswert sind Maßnahmen im Rahmen der Vierten Richtlinie, wie etwa die Zulassung einer Neubewertung oder der inflationsbereinigten Bewertung oder der Bewertung zu Wiederbeschaffungskosten verbunden mit einer unversteuerten Rücklage.

e) Die Übernahme der in der Regel zu einem höheren Eigenkapitalausweis führenden IAS-Grundsätze für den Einzelabschluss im Rahmen des in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechts muss im Hinblick auf den damit verbundenen erheblichen Beratungsaufwand für KMUs und das in Österreich geltende Maßgeblichkeitsprinzip sorgfältig geprüft werden.

f) Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind Maßnahmen, die eine Erleichterung des Rechtsformwechsels in die Kapitalgesellschaft bringen, und Deregulierungsmaßnahmen im Aktienrecht, welche die Eigenkapitalausstattung von KMU verbessern sollen, zu befürworten ("private Aktiengesellschaft").

g) Für die Mezzaninkapitalfinanzierung durch Mittelstandsgesellschaften sollte eine Absicherung dieser Finanzierungsform durch entsprechende Ausnahmeregelungen im geplanten Eigenkapitalersatzrecht überlegt werden.


ANMERKUNG:
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