

Die wichtigste Neuerung durch die Steuerreform 2003 für Unternehmer ist die neue begünstigte (halbe) Besteuerung nicht entnommener Gewinne bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € pro Betrieb, die eine Steuerersparnis von bis zu 25.000 € bringen kann, von der aber Freiberufler - wie berichtet - allerdings ausgenommen sind. Wer die Begünstigung im Jahr 2004 nutzen will, muss schon im Jahr 2003 seine Entnahmen im Auge behalten. Wird nämlich im Jahr 2003 mehr entnommen als der tatsächliche Gewinn 2003, kürzt der Mehrbetrag die nicht entnommenen Gewinne ab 2004. Andererseits sollte man im Jahr 2003 aber auch nicht zu wenig entnehmen. Wer nämlich die neue Begünstigung in den nächsten Jahren optimal nutzen will, tut gut daran, sich im Privatbereich finanzielle Reserven anzulegen. Dadurch können ab 2004 die Entnahmen besser gesteuert und die Begünstigung jährlich maximal in Anspruch genommen werden.
Tipp: Im Jahr 2003 sollte man zwecks Schaffung der erwähnten privaten Reserven den Gewinn dieses Jahres nach Möglichkeit zur Gänze entnehmen (auch wenn man das Geld im Privatbereich zunächst nicht benötigt). Für eine genauere Abschätzung des voraussichtlichen Gewinnes 2003 ist vor dem Jahresende eine Hochrechnung des zu erwartenden Jahresergebnisses empfehlenswert. Stellt sich dann im Jahr 2004 heraus, dass mehr als der Gewinn 2003 entnommen worden ist, ist das allerdings auch kein Malheur: Der Überhang muss - siehe oben - eben bei der Entnahmeberechnung für 2004 berücksichtigt werden. Ab 2004 ist das Gewinn- bzw Entnahmeoptimum dann erreicht, wenn die Begünstigungsgrenze ausgeschöpft wird, der nicht entnommene Gewinn also zumindest knapp über der 100.000 €-Grenze liegt.