

Das zukünftige Abgeltungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz soll folgende Eckpunkte haben:
- mit 1.1.2013 in Kraft treten
- ein Spiegelbild des Abkommens Deutschland - Österreich sein
- die Höhe der Abschlagzahlungen zur Abgeltung der Vergangenheit beträgt zwischen 19% bis 34%
- die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 29 Finanzstrafgesetz besteht weiter, jedoch ist damit eine Vermögensoffenlegung verbunden
- bei einer individuellen Offenlegung nach § 29 Finanzstrafgesetz ist zur Abgeltung des Verjährungszeitraumes nur zwischen 3% und 10% des Vermögensstammes an Steuern zu bezahlen, also wesentlich weniger als bei der pauschalen Abschlagszahlung
Die zu erwartende Reaktion der betroffenen Steuerpfichtigen ist daher entweder die individuelle Offenlegung, um der Pauschalabgeltungssteuer zu entkommen, oder Ausweichbewegungen aus dem Anwendungsbereich des Abkommens