

Mit einer Aktion scharf wurde in Tirol begonnen. Mittlerweile soll diese auf alle Bundesländer mit einer Grenze zu Deutschland ausgeweitet worden sein. Sollte sich herausstellen, dass das Auto zu Unrecht in Deutschland angemeldet wurde, wird Anzeige erstattet. Die hinterzogenen Abgaben werden nachgefordert. Hinzu kommt ein Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung.
Eine legale Möglichkeit besteht nur dann, wenn ein ausländisches Unternehmen einem Dienstnehmer mit Wohnsitz im Inland ein Kfz zur Verfügung stellt, welches nicht länger als 6 Monate im Jahr im Inland ist. Liegt eine inländische Zweigniederlassung des ausländischen Unternehmerns vor, darf das KFZ (wie allen anderen Fällen) nur 3 Tage nach der Verbringung ins Inland von einem Inländer benützt werden