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Corona Hilfsmaßnahmen ab dem 1.Juli 2021

Mag. Harald CZAJKA

Folgende Hilfsmaßnahmen werden verlängert:

  • Härtefallfonds
  • Verlustersatz
  • Ausfallsbonus
  • Garantien
  • NPO Fonds

Angesichts der konjunkturellen Erholung hat die Bundesregierung eine branchenspezifische und konjunkturgerechte Adaptierung und Fortführung der Corona-Unterstützungen angekündigt. Jetzt kommt es darauf an, dass die entsprechenden Richtlinien unternehmerfreundlich ausgestaltet werden. Die angekündigten Regelungen im Überblick:

Ausfallsbonus

  • Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
  • Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall (bisher nur 40 %)
  • Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischer Rohertrag (10 %, 20 %, 30 % und 40 %)
  • Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)
  • Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA darf maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben
  • Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen

Verlustersatz

  • Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall
  • Deckel: 10 Millionen Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)

Härtefall-Fonds

  • Verlängerung ("Phase 3"): 3 Monate (Juli – September)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
  • Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus); maximal 2.000 Euro
  • Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
  • Beantragungszeitraum: ab 2. August bis Ende Oktober 2021
  • Neu: Handysignatur

Garantien

  •  VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen bis 31.12.2021 verlängert
  • Stundungen bis 31.12.2021 möglich

NPO-Fonds

  • Verlängerung auf den Zeitraum 1.1. – 30.6.2021
  • Gefördert werden 100 % der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag
  • Höhe der Förderung ist mit der Höhe des Einnahmenausfalls Einnahmen 1.1. – 30.6.21 minus Einnahmen 1.1. – 30.6.19 gedeckelt.
  • Die Zuschusshöhe ist mit 1,8 Mio. EUR begrenzt
  • Der Struktursicherungsbeitrag beträgt 10 % der Einnahmen 2019 und ist mit EUR 150.000,00 begrenzt
  • Antragsstellung vom 8.7. bis 15.10.2021 möglich
Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.