

1. Neues Fördersystem
Durch das Jugendbeschäftigungspaket wird unter anderem eine neue Form der betrieblichen Lehrstellenförderung eingeführt, die künftig von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern für alle Unternehmen abgewickelt wird.
Das neue Fördersystem umfasst:
• eine neue Basisförderung,
• eine Förderung für neue, zusätzliche Lehrstellen sowie
• qualitätsbezogene Förderansätze.
2. Basisförderung
Die Basisförderung wird für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 28.6.2008 beginnen, die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie ersetzen. Statt bisher einer Gutschrift beim Jahresabschluss am Abgabenkonto des Unternehmens wird die Förderung künftig sichtbar und auch tatsächlich (steuerfrei) ausbezahlt. Zur raschen Ermittlung der Förderhöhe nutzen die Wirtschaftskammern Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger über die tatsächlich geleisteten Lehrlingsentschädigungen.
Die Basisförderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt:
• im 1. Lehrjahr: drei Lehrlingsentschädigungen,
• im 2. Lehrjahr: zwei Lehrlingsentschädigungen,
• im 3. und 4. Lehrjahr: jeweils eine Lehrlingsentschädigung bzw.
• bei 3,5 Jahren Ausbildungsdauer eine halbe Lehrlingsentschädigung.
3. "Blum-Bonus II"
Diese weitere Förderung gibt es für zusätzliche Lehrplätze
• in neu oder
• nach mindestens drei Jahren Unterbrechung wieder in die Lehrlingsausbildung einsteigenden Betrieben sowie
• in neu gegründeten Betrieben.
Sie ist vorerst bis 2010 befristet. Die Antragstellung erfolgt jeweils ein Jahr im Nachhinein bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Die früher erforderliche vorherige Meldung beim Arbeitsmarktservice über die Begründung des zusätzlichen Lehrverhältnisses entfällt.
4. Weitere qualitätsbezogene Förderungen
Diese dienen der Qualität der Lehrausbildung im Betrieb und werden auch für bereits bestehende Lehrverhältnisse gewährt:
• Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder;
• Förderung von Zusatzausbildungen für Lehrlinge, die über das gesetzlich vorgeschriebene Berufsbild hinausgehen und dadurch das Qualifikationsniveau weiter erhöhen;
• Förderung von Ausbildungsverbünden in Form von "freiwilligen" Ausbildungsverbünden (Vereinbarung zwischen Betrieben zur Ausbildung über das jeweilige Berufsbild hinaus) und "verpflichtenden" Ausbildungs-verbünden zur Abdeckung der geforderten Ausbildungsinhalte des jeweiligen Berufsbildes;
• Förderung von lernschwachen Jugendlichen durch Kostenfreistellung für das Nachholen des Berufschulabschlusses in Form von lehrgangsmäßigen oder geblockten Schulungen;
• Prämien für Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem und gutem Erfolg;
• betriebliche Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen;
• regionale Förderansätze.
5. Wie erhält ein Unternehmen künftig die Förderung?
Alle Förderanträge sind bei der Lehrlingsstelle des Bundeslandes einzureichen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat ("one-stop shop"). Unternehmen werden die Antragsformulare aus dem Internet herunterladen und ausdrucken können bzw. erhalten von der Lehrlingsstelle ihrer Landeskammer bereits vorausgefüllte Formulare.
Die Lehrlingsstelle prüft die Förderwürdigkeit und gibt die Förderung bekannt. Wenn eine Förderung gewährt wird, erfolgt die Auszahlung der Förderung auf das vom Antragsteller angegebene Konto.