News

Einbringung von Betrieben

Mag. Ingo Gruss
Die steuerlichen Begünstigungen bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Unternehmensanteilen in Körperschaften (GmbH, AG) werden durch den jetzt vorliegenden Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2005 voraussichtlich verschlechtert. Geplante Einbringungsmaßnahmen sollten daher möglichst rasch, d.h. noch heuer durchgeführt werden.

Eine Einbringung ist die steuerbegünstigte Übertragung von bestimmtem Vermögen (Betriebe, Teilbetriebe und Unternehmensanteile) auf eine GmbH oder AG. Der Ministerialentwurf vom 26.9.2005 zum Abgabenänderungsgesetz 2005 sieht eine erhebliche Einschränkung der Gestaltungsspielräume für Einbringungen vor. Vor allem ist beabsichtigt, die weitgehend als ungerechtfertigt angesehenen steuerlichen Vorteile der "unbaren Entnahmen" abzuschaffen:

Derzeit ist es - vereinfacht gesagt - noch möglich, unbare Entnahmen bis zu 75 % des Verkehrswertes des einzubringenden Betriebes etc. rückbezogen auf den Einbringungsstichtag als Verbindlichkeit in die Einbringungsbilanz einzustellen und diesen Betrag später steuerfrei zu entnehmen.

Aufgrund der geplanten Änderungen soll in Zukunft

• dieser Passivposten nur mehr bis zu 50 % gebildet werden dürfen und
• soll als am Tag der Anmeldung oder Meldung der Einbringung als ausgeschüttet gelten (Ausschüttungsfiktion), unter Einbehaltung und Abfuhr von 25 % Kapitalertragsteuer (KESt) mit Tilgung der Verbindlichkeit, spätestens aber nach drei Jahren.

Die steuerfreie Auszahlung der unbaren Entnahmen an den/die Einbringenden wird daher voraussichtlich in Zukunft nicht mehr möglich sein. Einbringungen sollten daher aus dieser Sicht wenn möglich vorgezogen und noch heuer effektuiert werden.

Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax