

Die Wirtschaftskammer Osterreich hat auf der Homepage www.wko.at die wesentlichen Punkte der Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes zusammengetragen:
- Vergütung der Energieabgaben nur insoweit, als sie 0,5% des Nettoproduktionswertes übersteigen
- Einbeziehung der Mineralölsteuer in die vergütungsberechtigten Energieträger
- Erhöhung der Selbstbehalte infolge Umsetzung der Mindeststeuersätze
- Erhöhung des allgemeinen Selbstbehaltes auf € 400
- eingeschränkte Form einer unterjährigen Vergütung (ab 1.1.2005)
Als Ergebnis des Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission betreffend die Energieabgabenvergütung für die Jahre 2002 und 2003 wurde das Energieabgabenvergütungsgesetz weiters wie folgt geändert:
Im § 4 wurden die folgenden Absätze 5 und 6 angefügt:
"(5) Für Betriebe, deren Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, gilt für das Jahr 2003 folgende Regelung:
Neben dem Selbstbehalt gemäß § 2 Abs. 2 wird ein Anteil von 0,00872 €/m3 verbrauchtes Erdgas bzw. von 0,003 €/kWh verbrauchte elektrische Energie nicht vergütet.
(6) Für Betriebe, deren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, gilt für die Jahre 2002 und 2003 folgende Regelung:
Neben dem Selbstbehalt gemäß § 2 Abs. 2 wird ein Anteil von 0,00717 €/m3 verbrauchtes Erdgas bzw. von 0,0006 €/kWh verbrauchte elektrische Energie nicht vergütet."
Die wichtigsten Konsequenzen für die Betriebe:
Energieabgabenvergütungen für die Jahre 2002 und 2003 dürfen in der bisherigen Form (0,35% des Nettoproduktionswertes, keine veränderten Steuersätze) wieder ausbezahlt werden, sofern die Vergütung rechtzeitig, d.h. vor In-Kraft-Treten der Kompromisslösung, beantragt wurde.
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden nur mehr die reduzierten Vergütungen ausbezahlt bzw. kommen die erhöhten Mindeststeuersätze zur Anwendung.
(Quelle: http:\\www.s-newsroom.at )