

In Abänderung der Information vom 29. November 2005 wurde von BMF die Frist, vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungen mittels Fernkopierer (Telefax) übermitteln zu können, bis zum Ende des Jahres 2007 verlängert.
Die Rz 1564 wurde im Zuge des UStR 2000 - Wartungserlasses 2006 entsprechend geändert.