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Finanz macht Jagd auf Autosteuer-Sünder

Dr. Helmut CZAJKA
Die Finanz sucht österreichweit nach Besitzern von Autos mit ausländischen Kennzeichen, die zur Kasse gebeten werden sollen.

Das Finanzministerium hat eine groß angelegte Schwerpunktaktion gestartet, um Steuern rund um Autos mit ausländischem Kennzeichen einzutreiben. In erster Linie geht es um die nicht bezahlte Nova; diese Normverbrauchsabgabe stellt auf den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs ab und beträgt bis zu 16 Prozent des Nettokaufpreises. Zudem will man sich Einfuhrumsatzsteuer (20 Prozent) und Kfz-Steuern (motorbezogene Versicherungssteuer) holen - von Fahrzeughaltern mit Hauptwohnsitz in Österreichs, die länger als einen Monat mit Autos mit ausländischem Kennzeichen unterwegs sind.

Österreichweiter Koordinator der Aktion ausländische Kennzeichen ist die Großbetriebsprüfung Linz - und die Art und Weise, wie sie nach etwaigen Steuerhinterziehern sucht, hat zuletzt für einige Aufregung gesorgt.

Seit Ende August werden nämlich formlose Mails an alle Kfz-Generalimporteure geschickt, sie werden aufgefordert, binnen zwei Wochen alle "Kundendaten, Fakturen seit 2006, amtliches Kennzeichen, Fahrgestellnummer ... und, falls vorhanden, Telefonnummer des Kunden" ans Finanzamt zu liefern.

Die Aktion steckt freilich noch in ihren Anfängen, nach den Großimporteuren werden derzeit die zahlreichen "kleinen" Kfz-Händler angeschrieben und danach die Werkstätten. Ihre Datensätze sind für die Finanz die relevantesten, wie es heißt, weil allein das Aufsuchen von Werkstätten in Österreich auf den "Standort" des Fahrzeugs schließen lasse.

Innerhalb der nächsten Wochen schon dürften die betroffenen Autobesitzer Post von ihren Finanzämtern bekommen. Sie müssen bekannt geben, ob es stimmt, dass sie ein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren, welches Auto sie in den vergangenen fünf Jahren gefahren sind, letztlich die Nova-Formulare einschicken - und dann kommt der Bescheid samt Steuervorschreibung vom Finanzamt.

Selbstanzeigen sind bis zur Entdeckung der Tat möglich. Die Tat ist dann entdeckt, wenn dem Finanzamt bekannt geworden ist, dass ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Österreich verwendet wird.

Für Selbstanzeigen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

In der Beilage ist eine WKO - INFO über die Verwendungsmöglichkeit bzw. Verwendungsdauer von KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Österreich.

Quelle: Renate Graber, DER STANDARD, Printausgabe, 15.9.2010