
Ab dem 20. April können für die Phase 2 des Härtefallfonds Anträge gestellt werden.
KRITERIEN
Für die Gruppe der Antragsberechtigten (Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, erwerbstätige pflichtversicherte Gesellschafter, Neue Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Freie Berufe) wurden die Kriterien wie folgt ausgeweitet und angepasst:
KALKULATION DER FÖRDERUNG
Der Nettoeinkommensentgang aus dem jeweiligen Betrachtungszeitraum wird zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit max. 2.000 Euro monatlich und unter Anrechnung der Netto-Nebeneinkünfte.
Die Berechnung des Nettoeinkommensentgangs erfolgt automatisiert im Antragsformular. Angeben muss der Förderungswerber dafür nur:
für den jeweiligen Betrachtungszeitraum.
Die Betrachtungszeiträume für diese 3 Monate sind fix vorgegeben:
Die anderen Werte werden über eine Schnittstelle zu Finanz-Online automatisch bezogen bzw. berechnet.
Die WKO wird wieder die Abwicklung durchführen und alle vorläufigen Details finden Sie hier: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
UPDATE 21.04.2020: Vereinfachte Zusammenfassung der Richtlinie https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html?_ga=2.95697563.681769161.1587461798-307511038.1507105168#heading_4_1__Zulaessige_Foerderungswerber
UPDATE 15.4.2020: Wer in den Genuß der gesamten Richtlinie kommen will, kann sich diese vom BMF herunterladen. https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/41fa1587-6be9-4780-9847-f274f5e343f4/77840.1.1.pdf