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Härtefallfonds Phase 2 UPDATE EINS

Mag. Harald CZAJKA

Ab dem 20. April können für die Phase 2 des Härtefallfonds Anträge gestellt werden.

KRITERIEN

Für die Gruppe der Antragsberechtigten (Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, erwerbstätige pflichtversicherte Gesellschafter, Neue Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Freie Berufe) wurden die Kriterien wie folgt ausgeweitet und angepasst:  

  • Gründer, die zwischen 1. Jänner und 15. März 2020 gegründet haben, können einen Pauschalbetrag beantragen.
  • Künftig entfallen Einkommensober- und untergrenzen (im letztverfügbaren Einkommensteuerbescheid müssen jedoch positive Einkünfte aus Selbständigkeit vorhanden sein, alternativ kann eine 3-Jahresbetrachtung gewählt werden).
  • Nebeneinkünfte sind erlaubt, allerdings werden die Einkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet.
  • Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ist zulässig.
  • Pflichtversicherung bzw. freiwillige Versicherung (neu) in der gesetzlichen Sozialversicherung muss gegeben sein.

KALKULATION DER FÖRDERUNG

Der Nettoeinkommensentgang aus dem jeweiligen Betrachtungszeitraum  wird zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit max. 2.000 Euro monatlich und unter Anrechnung der Netto-Nebeneinkünfte.

Die Berechnung des Nettoeinkommensentgangs erfolgt automatisiert im Antragsformular. Angeben muss der  Förderungswerber dafür nur:

  • die tatsächlichen Betriebseinnahmen des Beobachtungszeitraums und
  • sofern vorhanden, Netto-Nebenverdienste

für den jeweiligen Betrachtungszeitraum.

Die Betrachtungszeiträume für diese 3 Monate sind fix vorgegeben:

  • Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 – 15. April 2020;
  • Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 – 15. Mai 2020;
  • Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 – 15. Juni 2020; 

Die anderen Werte werden über eine Schnittstelle zu Finanz-Online automatisch bezogen bzw. berechnet.

Die WKO wird wieder die Abwicklung durchführen und alle vorläufigen Details finden Sie hier: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

UPDATE 21.04.2020: Vereinfachte Zusammenfassung der Richtlinie  https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html?_ga=2.95697563.681769161.1587461798-307511038.1507105168#heading_4_1__Zulaessige_Foerderungswerber

UPDATE 15.4.2020: Wer in den Genuß der gesamten Richtlinie kommen will, kann sich diese vom BMF herunterladen. https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/41fa1587-6be9-4780-9847-f274f5e343f4/77840.1.1.pdf

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.