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Härtefallfonds Phase 2 UPDATE ZWEI

Mag. Harald CZAJKA

Gem. der WKO kommt es zu folgenden weitreichende Veränderungen. Die Richtlinie ist noch ausständig, weshalb bei gewissen Fällen mit der Einreichung von Förderanträgen abgewartet werden sollte.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes  auf 6 Monate

Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge aus einer Vorperiode haben und der Umsatzeinbruch erst später eintritt, können innerhalb von sechs Monate (bis zum 15.9.2020) drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe von € 500,- 

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer/innen, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.

Familienhärteausgleich und Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr: 

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen und ist damit kein Ausschlussgrund.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, müssen aber als Nebeneinkünfte angegeben werden.

TU TIPP:

  • Sollten Sie noch nicht eingereicht haben, warten Sie bitte unbedingt die Umsetzung der Richtlinienänderung ab.
  • Bereits eingereichte Anträge müssen vorerst nicht erneut eingereicht werden. Nach Vorliegen der neuen Richtlinie wird über Ihren Antrag entschieden. Es könnte sich möglicherweise eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation ergeben.
  • Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen möchten (z.B. weil der Antrag erst für einen späteren Betrachtungszeitraum gestellt werden soll), dann schreiben Sie bitte an die für Ihren Antrag zuständige Landeskammer eine Nachricht über das Kontaktformular. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Geschäftsfall-Zahl an, die Sie per Mail erhalten haben.
Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.