

Es ist derzeit unklar, ob für Betriebe des Handels- und von Dienstleistungsunternehmen ein Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs nach dem Epidemiegesetz für die Zeit besteht, in der ein Betretungsverbot (faktische Schließung) erlassen wurde.
Offensichtlich wird dies teilweise aus systemischen Überlegungen bejaht, teilweise bestehen auch verfassungsrechtliche Bedenken. Da diesbezüglich bereits Verfahren bei Verfassungsgerichtshof anhängig sind besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.
Es sollte sofort mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden und mit diesem die Erfolgsaussichten und Kosten geklärt werden. Gerne können wir Ihnen einen Kontakt vermitteln.
Gerne unterstützen wir Sie gegebenenfalls auch bei der Ermittlung des Verdienstentgangs.