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Information des Finanzministers zum Bankgeheimnis

Dr. Helmut CZAJKA
Finanzminister Josef Proll teilt mit folgendem Schreiben vom 13.3.2009 mit, dass das Bankgeheimnis nicht aufgehoben wurde, sondern für Inländern und Ausländer unterschiedliche Regelungen bestehen.

Die OECD hat uns gegenüber wichtige Klarstellungen zu ihren Transparenzstandards in dem Sinne vorgenommen, dass Anfragen nur bei konkretem Verdacht zu erfüllen sind. Daraus lässt sich ableiten, dass das österreichische Bankgeheimnis in seiner bestehenden Form mit den OECD-Standards vereinbar ist.

Österreich kann seinen Vorbehalt gegen Art. 26 (betrifft den grenzüberschreitenden Informationsaustausch) des OECD-Musterabkommens zurückziehen. Österreich erfüllt damit alle internationalen Standards.

Wir erklären uns auch ausdrücklich dazu bereit und werden die Adaptierung in der Technik des Informationsaustausches innerstaatlich umsetzen.

Österreich hat auch den grenzüberschreitenden Kampf gegen Steuerbetrug immer unterstützt und wird ihn auch weiterhin unterstützen. Unser Argument war, dass das Bankgeheimnis, so wie es in Österreich gestaltet ist, der Steuerhinterziehung keinen Vorschub leistet. Es stellt vielmehr einen Schutz der Privatsphäre dar. Dieses Argument ist nun bestätigt worden.

Es gibt damit keine Veranlassung, Österreich auf irgendwelche schwarzen Listen zu setzen.

Das Bankgeheimnis kann völlig unverändert bestehen bleiben.

Für Rückfragen steht ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pröll

siehe auch den u. a. link

http://www.bmf.gv.at/Presse/mrz/9458.htm#footer