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Jahresnetzkarte für Dienstnehmer und Sachbezug

Dr. Helmut CZAJKA

Stellt der Dienstgeber seinem Dienstnehmer kostenlos eine Netzkarte für die innerstädtischen Verkehrsmittel zur Verfügung, dann ist normalerweise deren Wert in voller Höhe als lohnwerter Vorteil - als Sachbezug - anzusetzten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sachbezug umgangen werden.

Für die Zurverfügungstellung einer innerstädtische Netzkarte durch den Dienstgeber ist dann kein Sachbezug anzusetzten, wenn im Jahresdurchschnitt zumindest 25 Dienstfahrten pro Kalendermonat nachgewiesen werden können.

Hierfür müßte z.B. eine Excelliste angelegt werden, in welche alle Dienstfahrten eingetragen werden, damit nachgewiesen werden kann, dass genügend Dienstfahrten vorliegen.

Achtung: Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist nicht dienstlich, sondern privat!