

Österreichische Unternehmer, die im EU-Ausland einen in Österreich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten PKW oder Kombi leasen, können nach den Steuervorschriften des jeweiligen EU-Landes eine Rückerstattung der ausländischen Umsatzsteuer beantragen. Derzeit sieht das österreichische UStG vor, dass der ausländische Vorsteuerabzug durch eine Besteuerung als Eigenverbrauch im Inland allerdings wieder rückgängig gemacht wird. Nach Ansicht vieler Experten ist diese Bestimmung allerdings EU-widrig. Auch der VwGH und die EU-Kommission haben diesbezüglich bereits Klagen beim EuGH eingebracht. Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen.
Im Lichte der von vielen Experten erwarteten Aufhebung dieser Bestimmung könnte ein KFZ-Leasing im EU-Ausland (etwa in Deutschland) durchaus attraktiv sein.