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KFZ Leasing im Ausland und Vorsteuerabzug

Dr. Helmut CZAJKA
Es ist zu erwarten, dass die Eigenverbrauchsbesteuerung für ausländische KFZ-Leasingraten EU-widrig ist. Damit wird über Leasing im Ausland der Vorsteuerabzug für Personenkraftwagen möglich. Die endgültige Entscheidung ist ungefähr in drei Monaten zu erwarten.

In Österreich ist im Gegensatz zu anderen EU Staaten für betrieblich genutzte Personenkraftwagen kein Vorsteuerabzug zugelassen.
Wird in einem Staat, der den Vorsteuerabzug zulässt, ein Personenkraftwagen für betriebliche Zwecke geleast, kann in diesem Staat die in der Leasingrate enthaltene Umsatzsteuer zurückverlangt werden (Erstattung der Vorsteuer). In einem solchen Fall hat bisher die österreichische Finanzverwaltung von der Leasingrate eine Umsatzsteuer erhoben, so dass die Leasingrate wieder mit 20% Umsatzsteuer belastet war.
Gegen diese Versteuerung eines sogenannten Eigenverbrauches ist beim europäischen Gerichtshof ein Verfahren anhängig. Der Generalanwalt hat den Antrag gestellt diese Regelung wegen EU-Widrigkeit aufzuheben. Im Regelfall wird den Schlussanträgen des Generalanwaltes gefolgt.

Sollten Sie daher an die Anschaffung eines teureren Personenkraftwagen denken, wäre es zweckmäßig die Anschaffung bis zur Entscheidung des europäischen Gerichthofes aufzuschieben, damit wir Ihnen dann die optimale Version vorschlagen können.