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Konjunkturbelebungsgesetz 2008

Dr. Helmut CZAJKA

Es wurde ein Konjunkturbelebungsgesetz beschlossen, mit dem

das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung

das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen

das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz,

das Garantiegesetz 1977,

das KMU-Förderungsgesetz,

das Einkommensteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den BM für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird,

geändert werden.

Die Krise an den internationalen Finanzmärkten führt gemeinsam mit Rezessionserwartungen zu einem Einbruch der Wachstumsprognosen in Europa bis hin zu rückläufigem Wachstum und zu einer Krise im Finanzierungsbereich. Von dieser Entwicklung ist auch Österreich massiv betroffen. Insbesondere österreichische KMU könnten angesichts des zu erwartenden Rückgangs der Konjunktur ihre Investitionspläne einschränken. Diese Situation wird durch die Liquiditätskrise an den internationalen Finanzmärkten weiter verschärft.

Dadurch stehen für österreichische Unternehmen auch nicht mehr ausreichend Finanzmittel für Neuinvestitionen und Innovationsfinanzierungen zur Verfügung.

Das KBG 2008 sieht (idR mit 31. 10. 2008) daher ua Folgendes vor:

• Schaffung eines neuen "Mittelstandfonds" für Wachstumsprojekte bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws);

• die Erhöhung der Haftungsrahmen der aws;

• Ermächtigung der aws zur Darlehensaufnahme insb bei der Europäischen Investitionsbank und europäischen Fördergesellschaften va zur Finanzierung von Forschungs- und Technologieprojekten und Energie- und Energieeffizienzmaßnahmen;

• Anhebung des Höchstbetrags für die Förderungen von Bausparprämien (Lohn- und Einkommensteuer-Erstattung) von bisher € 1.000,- auf € 1.200,- ab 1. 1. 2009.