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Luxustangente für PKW"s muss valorisiert werden.

Mag. Gerhard Reichl
Der Unabhängige Finanzsenat Salzburg (UFS) spricht sich in einem jüngst ergangenen Urteil für eine Wertanpassung der 34.000 Euro (467.000 ATS) Grenze aus.
In seinem Urteil (GZ.RV/0321-S/03; 18.05.2004) spricht sich der UFS Salzburg für eine Wertanpassung der Angemessenheitsgrenze für PKW"s aus. Die im Jahre 1991 noch zutreffende Wertgrenze von ATS 467.000 (EUR 34.000) ist mit dem jeweiligen Wert der Indexposition "PKW" aus dem Warenkorb des VPI zu indexieren.
In seinem Urteil hat der UFS für das Jahr 1999 somit eine Angemessenheitsgrenze von ATS 520.000 (rund EUR 37.800) ermittelt und bestätigt.
Die Vorgangsweise, dass auch bei Gebrauchtfahrzeugen immer die Relation Neupreis und Angemessenheitsgrenze herangezogen wird, hat der UFS bestätigt.
Für bereits veranlagte Jahre empfehlen wir daher Bescheidberichtigungen im Sinne des § 299 BAO zu veranlassen.
Ihr Sachbearbeiter in der TU-Kanzlei informiert Sie gerne weiter.