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Ministerrat billigt Nachfolgeregelung für Schenkungssteuer

Dr. Helmut CZAJKA
Die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Erbschafts- und Schenkungssteuer läuft am 1. August 2008 aus. Um den Missbrauch steuerfreier Schenkungen zu verhindern, hat die Regierung eine Meldepflicht beschlossen.

Gelten wird die Meldepflicht sowohl für verschenktes Kapitalvermögen (Wertpapiere, Bargeld, Unternehmensanteile) als auch für Sachvermögen. Außerdem ist eine Wertgrenze vorgesehen: Schenkungen von Familienmitgliedern müssen gemeldet werden, wenn sie 50.000 Euro übersteigen (ursprünglich waren 75.000 Euro vorgesehen), Schenkungen von anderen Personen, wenn ihr Wert binnen fünf Jahren 15.000 Euro übersteigt. Erhält also jemand von seinem Nachbarn 16.000 Euro, so ist das zwar steuerfrei, muss aber beim Finanzamt gemeldet werden.

Die Behörden können dann die auffällige Häufung von Schenkungen überprüfen. Damit soll verhindert werden, dass sich beispielsweise ein Handwerker sein Honorar steuerfrei "schenken" lässt, um sich Mehrwert- und Einkommensteuer zu ersparen. Wer eine Schenkung nicht binnen drei Monaten meldet, riskiert eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des Wertes (hat aber noch bis zu ein Jahr lang Zeit für eine strafbefreienden Selbstanzeige). Bis zu sieben Jahre Gefängnis riskiert, wer mit vorgetäuschten Schenkungen Steuern hinterzieht.

Außerdem plant die Koalition weitere Erleichterungen für Stiftungen, die mit dem Wegfall der Erbschaftssteuer deutlich an Attraktivität verlieren. Damit werde das erfolgreiche österreichische Stiftungsmodell abgesichert, sagte Finanzminister Wilhelm Molterer im Pressefoyer nach der Regierungssitzung.