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Neue Zwangsstrafen bei nicht fristgerechter Einreichung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch

Mag. Ingo Gruss
Jahresabschlüsse sind bis spätestens nach neun Monaten ab Bilanzstichtag in elektronischer Form beim Firmenbuch einzureichen. Bei Verstoß gegen diese gesetzliche Regelung wird ab März 2011 ohne weitere Vorwarnung vom Firmenbuch eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 700,00 verhängt. Die Zwangsstrafe wird wiederholt verhängt, soweit der Offenlegungspflicht nicht nach je weiteren zwei Monaten entsprochen wird.
Jahresabschlüsse sind bis spätestens nach neun Monaten ab Bilanzstichtag in elektronischer Form beim Firmenbuch einzureichen. Bei Verstoß gegen diese gesetzliche Regelung wird ab März 2011 ohne weitere Vorwarnung vom Firmenbuch eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 700,00 verhängt. Die Zwangsstrafe wird wiederholt verhängt, soweit der Offenlegungspflicht nicht nach je weiteren zwei Monaten entsprochen wird.
Für bereits "fällige" Einreichungen räumt das Firmenbuchgericht Unternehmen noch eine Schonfrist bis zum 28.02.2011 ein. Werden Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag zwischen 31.12.2009 (oder früher) und 31.05.2010 bis zum 28.02.2011 beim Firmenbuch offen gelegt, werden vom Firmenbuchgericht noch keine Zwangsstrafen festgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt wird jedoch vom Firmenbuch ohne weitere Vorwarnung eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 700,00 verhängt. Wird der Jahresabschluss dann nicht innerhalb von 2 Monaten eingereicht, kommt es zu einer neuerlichen (auch mehrmaligen) Verhängung einer Zwangsstrafe in Höhe von EUR 700,00
Die neunmonatige Frist gilt auch für Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr. So ist beispielsweise ein Jahresabschluss mit Stichtag 30.04.2010 spätestens am 31.01.2011 an das Firmenbuch zu übermitteln.
Wir ersuchen unsere Klienten, die Unterlagen zur Erstellung des Jahresabschlusses bis spätestens sechs Monate nach Bilanzstichtag zur Verfügung zu stellen, damit die fristgerechte Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch gewährleistet ist.
Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax