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ONLINE-NEWS - SEPTEMBER 2012

Herbert Tiefling
*** Was wird neu in der USt?
*** Kassenrichtlinie 2012
*** Was ändert sich für Vermieter?
*** IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

Was wird neu in der USt?

Auch im Umsatzsteuergesetz wird es zu Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 kommen.
Allerdings liegt weiterhin lediglich der Entwurf vor. Die Gesetzeswerdung bleibt daher noch abzuwarten. Grundsätzlich sollen alle hier angeführten Änderungen für Umsätze oder sonstige Sachverhalte gelten, die nach dem 31.12.2012 ausgeführt werden oder sich danach ereignen.

Rechnungsmerkmale
Wird die Rechnung nicht in Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag nach Anwendung einer gültigen Umrechnungsmethode zusätzlich in Euro anzugeben. Steht der Betrag in Euro im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer anzugeben, welche Umrechnungsmethode er anwenden wird.

Vorsteuerabzug bei IST-Besteuerung
Versteuert ein Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung), soll ihm künftig auch der Vorsteuerabzug erst im Zeitpunkt der Bezahlung zustehen. Dies gilt nicht für Unternehmen, welche Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- oder Heizwerke betreiben sowie andere Versorgungsbetriebe und Unternehmer mit Umsätzen über 2 Mio. €.

Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln
Zu einer Änderung des Orts der Leistung soll es bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer kommen. Zukünftig soll der Empfängerort der Leistungsort sein. Das gilt nicht für Sportboote.

Rechnungsausstellung
Bisher galt beim Reverse-Charge, dass der im Inland ansässige leistende Unternehmer die Rechnung nach den Vorschriften des Mitgliedstaates auszustellen hat, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Zukünftig sollen die österreichischen Vorschriften für das Ausstellen der Rechnung gelten. Das gilt allerdings nicht, wenn mit einer Gutschrift bezahlt wird.

Bemessungsgrundlage für Lieferungen oder sonstige Leistungen
Als Bemessungsgrundlage bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen soll zukünftig ein Normalwert (anstelle des Entgelts) dienen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung einen außerbetrieblichen (z.B. familiären) Zweck erfüllt. Der Normalwert wird nur unter bestimmten Voraussetzungen maßgeblich sein.

Stand: 03. August 2012

Kassenrichtlinie 2012

Erfüllt Ihr Kassensystem die erforderlichen Kriterien?

Ende letzten Jahres wurde von der Finanz eine Kassenrichtlinie veröffentlicht. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und erläutert, welche Grundaufzeichnungen zu führen sind.

Was habe ich zu tun?
Stellen Sie (anhand der beschriebenen Merkmale)
fest, welchen Kassatyp Sie haben.
Kontaktieren Sie Ihren Kassahersteller und
informieren Sie sich, wie Ihr Kassasystem arbeitet
(Handbuch).
Dokumentieren Sie den Ablauf der Losungsermittlung
(niederschreiben).
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir
allfällige Änderungen im Hinblick auf die neue
Kassarichtlinie gemeinsam besprechen können.

Kassatypen
Die Richtlinie beschreibt verschiedene Kassatypen. Die Pflichten sind abhängig vom jeweiligen Typ.

Kasse Typ 1 - mechanisch/nummerisch druckende
Registrierkassen
Ältere Registrierkassen ohne
Elektronik/Datenträger/Speicher, die laufend einen
Journalstreifen anfertigen.

Kasse Typ 2 - einfache, konventionelle,
elektronische Registrierkassen
Einfache, kostengünstige, elektronische
Registrierkassen mit meist fixer Programmierung.

Bondruck: Alle Daten werden gleichzeitig mit der
Geschäftsabwicklung auf einen Beleg gedruckt. Sie
werden abgerissen und dem Kunden übergeben.

Journaldruck: Die Daten werden auf einer zweiten
Bonrolle mitgedruckt (ohne Abriss). Dieser Ausdruck sollte bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist (sieben Jahre) aufbewahrt
werden.

Typ 2a - mit Bondruck und Journaldruck (zwei
Rollen) ohne Schnittstelle zum Datenexport
Typ 2b - mit Bondruck (eine Rolle) und
elektronischem Journal unter begrenzten
Speicherverhältnissen ohne Schnittstelle für den
Datenexport
Typ 2c - mit Bondruck (eine Rolle) und
elektronischem Journal unter begrenzten
Speicherverhältnissen mit Schnittstelle für den
Datenexport auf einen externen Datenträger über
einen PC unter Anwendung einer speziellen
Übertragungssoftware
Typ 2d - mit Bondruck (eine Rolle) und
elektronischem Journal unter begrenzten
Speicherverhältnissen mit Schnittstelle für den
unmittelbaren Datenexport auf einen externen
Datenträger

Kasse Typ 3 - Kassensysteme bzw. PC-Kassen
Kassensysteme, die meistens über ein eigenes (kein
handelsübliches wie z.B. Windows) Betriebssystem
verfügen. Das sind so genannte "proprietäre
Kassensysteme". Die Datenspeicherung ist viel
umfangreicher als beim Typ 2.

Sonstige Einrichtungen
Zu den sonstigen Einrichtungen gehören z.B.
Taxameter.

Tabelle
In der nachstehenden Tabelle werden die einzelnen Kassatypen dargestellt. Anhand dieser sollten Sie feststellen können, wie die Dokumentation bei Ihrer Kassa erfolgen soll. Die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten richten sich nach dem jeweiligen Kassatyp. Die Tabelle stellt eine grundsätzliche Information dar, wobei es und/oder Lösungen gibt (siehe Anhang). Für Details ist eine weitergehende Beratung nötig.

Dokumentation
Ausdrucke müssen aufbewahrt werden. Alle Daten, die elektronisch gespeichert werden, müssen aber ständig und jederzeit wiedergegeben werden können.

Verfahrensdokumentation
Darunter versteht die Finanz z.B. das Handbuch oder die Bedienungsanleitung der Kassa. Unter Zuhilfenahme dieser Dokumentation sollte die Kassa überprüft werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte die Dokumentation zusammen mit dem Kassenhersteller ergänzt werden (bis Ende 2012).

Stand: 3. August 2012


Was ändert sich für Vermieter?

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 soll es auch im Gebührengesetz zu einer Änderung kommen. Die tatsächliche Gesetzeswerdung ist auch hier noch abzuwarten.

Vermieter mussten bisher jeden Mietvertrag einzeln anmelden. Dies soll sich ändern. Werden mehrere Verträge innerhalb eines Kalendermonats abgeschlossen, kann man sie zusammen anmelden.

Eine Anmeldung kann unterbleiben, wenn die Gebühr:
mit Verrechnungsweisung
über FinanzOnline und
bis zum Tag der Fälligkeit
bezahlt wird.

Dies gilt für alle Arten von Bestandsverträgen (darunter fallen auch Pachtverträge) und soll ab 1.1.2013 in Kraft treten.

Stand: 03. August 2012


IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

SEPA steht für Single European Payment Area und bezeichnet einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Ab 1.1.2013 stellen alle Banken in Österreich auf die SEPA-Standards um.

Ziel dieser Umstellung ist, den Zahlungsverkehr innerhalb der EU zu vereinheitlichen.

Zahlscheine, Erlagscheine, Überweisungen und EU-Standardüberweisungen werden durch neue Zahlungsanweisungen ersetzt.

Wesentlicher Unterschied ist, dass nun auch bei Zahlungen im Inland IBAN und BIC statt Kontonummer, Empfängerbank und Bankleitzahl angegeben werden müssen.

Noch bis Ende 2014 werden alte Zahlungsanweisungen angenommen.

Vorteile der Umstellung:
Für Überweisung und Lastschriften wird innerhalb
der EU nur mehr ein Konto benötigt.

EU-Überweisungen dürfen innerhalb der EU nur mehr
maximal einen Tag dauern.

Stand: 03. August 2012