

Das Finanzministerium hat nun auf einen Entscheid des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) vom 18. Mai 2004 reagiert, der die Valorisierung und Anhebung der ertragsteuerlichen Angemessenheitsgrenze ("Luxustangente") iHv derzeit EUR 34.000,- forderte.
Bis 2004 bleibt es bei 34.000 Euro
Nach Ansicht des BMF sei der Wert von EUR 34.000 für sämtliche Veranlagungszeiträume von 1989 bis 2004 ein tauglicher Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit von Pkw-Aufwendungen im Sinne des § 20 EStG.
Unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung (gegenwärtige Preisverhältnisse am österreichischen Pkw-Markt) erscheine dieser Wert zutreffend. Nichts anderes ergäbe sich bei einer der Preissteigerung Rechnung tragenden Betrachtung, wenn man davon ausgeht, dass die erlassmäßig anzuwendenden Werte jeweils längerfristig angelegte Oberwerte darstellen.
Ab 2005 sind es 40.000 Euro
Demnach wird die Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten von PKW- und Kombinationskraftwagen für 2004 mit EUR 34.000,- und ab 2005 mit EUR 40.000,- festgesetzt. Damit akzeptiert das BMF eine Valorisierung bis 2003 (40.200 Euro) und bleibt weit hinter den Vorgaben des UFS. Die Höchstgrenze des Sachbezugswertes für die PKW-Privatnutzung wird ab 2005 auf EUR 600,- (bisher EUR 510,-) erhöht.
(Quelle: http://www.s-newsroom.at )