

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die wichtigsten
geplanten steuerlichen Maßnahmen des Sparpakets 2012. Die
ersten Änderungen sollen bereits mit April 2012 in Kraft treten. Derzeit
gibt es noch keine Gesetzesvorlage. Die tatsächliche Gesetzeswerdung
bleibt noch abzuwarten. (Stand 15.2.2012)
Befristet ? bis zum Jahr 2016 ? soll eine Solidarabgabe eingeführt
werden.
Besteuerung des 13./14. Gehalts bei Arbeitnehmern:
Bei Unternehmer soll der Gewinnfreibetrag ab einem Gewinn von €
175.000,00/Jahr reduziert werden:
Die bisher geltende Spekulationsfrist (Verkauf innerhalb von zehn
Jahren) soll mit 1.4.2012 abgeschafft werden. Zukünftig werden zwischen
Neufällen (= Anschaffung ab dem 1. April 2002) und Altfällen
unterschieden. Bei den Altfällen wird wiederum unterschieden, ob eine
Umwidmung vor oder nach dem 1.1.1988 erfolgt ist.
Bei den Neufällen wird beim Verkauf der Gewinn mit 25 % besteuert,
wobei es Befreiungen für selbst hergestellte Gebäude und Hauptwohnsitze
geben soll. Ebenso soll es nach Ablauf von 10 Jahren ab Erwerb einen
jährlichen Inflationsabschlag von 2,5 %, maximal 50 % geben.
Bei den Altfällen kommt es zu einer Besteuerung des Verkaufserlöses,
und zwar mit 3,5 bzw. 15 %. Letzterer, nämlich 15 %, gilt für unbebaute
Liegenschaften mit Umwidmung nach dem 1.1.1988. Die 3,5 % gelten für alle
anderen Fälle, sprich bebaute Liegenschaften und unbebaute Grundstücke mit
Umwidmung vor dem 1.1.1988.
Derzeit ist noch unklar, ob bei bebauten Liegenschaften eine Aufteilung
des Kaufpreises in Grund und Boden und Gebäude zu erfolgen hat, falls das
Grundstück nach dem 1.1.1988 umgewidmet wurde. Dann kämen beide
Steuersätze - 3,5 % für Gebäude bzw. 15 % für den nach dem 1.1.1988
umgewidmeten Boden - zur Anwendung. Eine Hauptwohnsitzbefreiung soll
wiederum greifen.
Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern können bei einem
österreichischen Gruppenträger abgesetzt werden. Die Verlustermittlung
erfolgt dabei nach österreichischen Vorschriften.
Der Verlustabzug wird allerdings nun soweit eingeschränkt, dass er nur
mehr maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen werden
darf (ab Veranlagung 2012).
Vorsteuer bei der Errichtung von Gebäuden kann nur mehr geltend gemacht
werden, wenn der unternehmerische Mieter auch vorsteuerabzugsberechtigt
ist (für Mietverhältnisse die ab 1.4.2012 abgeschlossen werden). Betroffen
sind vor allem Mietverhältnisse mit Banken, Versicherungen und Ärzten.
Ein Gebäude für das Vorsteuerbetrag abgezogen wurde, kann erst nach 20
Jahren (bisher: 10 Jahre) ohne eine Vorsteuerkorrektur verkauft oder
privat genutzt werden (für Gebäude, die unternehmerisch erstmals ab
1.5.2012 genutzt werden).
Die Beitragssätze zur Pensionsversicherung für GSVG- und
BSVG-Versicherte werden auf 18,5 % angehoben und gleichzeitig
wird die Mindestbeitragsgrundlage der Pensionsversicherung im GSVG nicht
wie bisher sinken.
Die Höchstbeitragsgrundlage in der
Pensionsversicherung wird zusätzlich um € 90,00 erhöht. Auch die
Höchstbeitragsgrundlage für die Arbeitslosenversicherung
wird ab 2013 zusätzlich um € 90,00 erhöht und die Beitragspflicht bis zum
Erreichen des für die Alterspension maßgeblichen Mindestalters
verlängert.
Der Beitragssatz im Nachtschwerarbeitsgesetz wird von
2% auf 5% angehoben. Eine neue "Manipulationsgebühr" in Höhe von € 110,00
soll bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber anfallen.
Die Bausparprämie wird nur mehr maximal 1,5 % bis 4 % betragen. (ab
2013)
Die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge wird ab 2013 gesenkt
(befristet bis 2016). Sie beträgt 2,75 % (statt 5,5 %) zuzüglich des
Zinssatzes für die Bausparförderung.
Stand: 15. Februar 2012