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Sparpaket 2012

Herbert Tiefling
Ein Überblick über die steuerlichen Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die steuerlichen
Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012.


Solidarabgabe


Bei Arbeitnehmern wird das 13. und 14. Gehalt ab
2013 wie folgt besteuert werden:



  • bis zu einem Bruttomonatsbezug von € 13.280,00: 6 %
    Lohnsteuer

  • darüber hinausgehende Bezüge bis € 25.780,00: 27 % Lohnsteuer

  • darüber hinausgehende Bezüge bis € 42.477,00: 35,75 %
    Lohnsteuer

  • darüber hinausgehende Bezüge: 50 % Lohnsteuer


Unternehmer trifft die Solidarabgabe, indem der Gewinnfreibetrag
reduziert wird:



  • bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag

  • zwischen € 175.000,00 und € 350.000,00 Gewinn: 7 %
    Gewinnfreibetrag

  • zwischen € 350.000,00 und € 580.000,00 Gewinn: 4,5 %
    Gewinnfreibetrag

  • ab € 580.000,00 Gewinn: kein Gewinnfreibetrag


Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen


Die bisher geltende Spekulationsfrist (Verkauf innerhalb von zehn
Jahren) wurde mit 1.4.2012 abgeschafft.


Bei Anschaffungen ab dem 1.4.2002 wird beim Verkauf
der Gewinn mit 25 % besteuert. Nach Ablauf von zehn Jahren ab Erwerb
soll es einen jährlichen Inflationsabschlag von 2 % (maximal 50 %) des
Veräußerungsgewinnes geben.


Bei Anschaffungen vor dem 1.4.2002 beträgt die
Steuer 15 % vom Verkaufserlös von Grundstücken mit Umwidmung nach dem
1.1.1988 und 3,5 % vom Verkaufserlös für alle anderen
Fälle. Der Veräußerungsgewinn kann aber auch unter Zugrundelegung der
tatsächlichen Anschaffungskosten ermittelt werden. In diesem Fall kann
auch der Inflationsabschlag angesetzt werden.


Von der Besteuerung ausgenommen sind Hauptwohnsitze, selbst
hergestellte Gebäude, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht
zur Erzielung von Einkünften gedient haben, und Enteignungen.


Veräußerung von Grundstücken im Betriebsvermögen


Bei Grundstücken des Betriebsvermögens spielt die
Gewinnermittlungsart keine Rolle mehr. Der Veräußerungsgewinn wird
grundsätzlich mit 25 % besteuert. Anders als bisher werden
Wertänderungen von Grund und Boden steuerlich immer erfasst (also auch
bei Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach §
4 Abs. 3).


Bei der Veräußerung von bebauten Betriebsgrundstücken des
Altvermögens, bei denen der Grund und Boden zum 31.03.2012 nicht
steuerverfangen war, kann der auf Grund und Boden entfallende Anteil mit
3,5 % oder 15 % versteuert werden.


Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben


Vorsteuer bei der Errichtung von Gebäuden kann nur mehr geltend
gemacht werden, wenn der unternehmerische Mieter auch
vorsteuerabzugsberechtigt ist (für Mietverhältnisse, die ab 1.9.2012
abgeschlossen werden). Betroffen sind vor allem Mietverhältnisse mit
Banken, Versicherungen, Gemeinden im Hoheitsbereich und Ärzten.


Umsatzsteuer: Vorsteuerrückzahlung 20 Jahre


Ein Gebäude, für das ein Vorsteuerbetrag abgezogen wurde, kann erst
nach 20 Jahren (bisher: 10 Jahre) ohne eine Vorsteuerkorrektur verkauft
oder privat genutzt werden (für Gebäude, die unternehmerisch erstmals ab
1.4.2012 genutzt werden).


Gruppenbesteuerung


Der Verlustabzug von ausländischen Gruppenmitgliedern wird nun soweit
eingeschränkt, dass er nur mehr maximal in Höhe des im Ausland
ermittelten Verlustes abgezogen werden darf (ab Veranlagung 2012).


Begünstigte Zukunftsvorsorge und Bausparen


Die Bausparprämie wird nur mehr maximal 1,5 % bis 4 % betragen (1,5 %
ab April 2012). Die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge wird ab
2012 gesenkt. Sie beträgt 2,75 % (statt 5,5 %) zuzüglich des Zinssatzes
für die Bausparförderung (in Summe für 2012: 4,25 %).


Weitere Steuermaßnahmen



  • Forschungsprämien sollen künftig strenger
    kontrolliert werden. Dafür soll bei der Auftragsforschung die
    bisherige Deckelung von € 100.000,00 auf € 1 Mio. angehoben
    werden.

  • Kapitalerträge von österreichischen
    Steuerpflichtigen auf Bankkonten und Depots in der Schweiz sollen
    besteuert werden.

  • Eine Finanztransaktionssteuer soll eingeführt
    werden.

  • Begünstigungen bei der Mineralölsteuer für
    Fahrzeuge, die im Ortslinienverkehr eingesetzt werden,
    Schienenfahrzeuge und für den "Agrardiesel"
    entfallen.


Stand: 02. April 2012