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TU-Österreich
3/21/2002
• Eigenkapitalzuwachsverzinsung 2002
• Neue Richtlinien veröffentlicht
• Mitteilungspflicht gem § 109a EStG
• Aktueller Stand in Sachen Energieabgaberückvergütung
• SV-Splitter

• Eigenkapitalzuwachsverzinsung 2002
Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenka-pitalzuwachses für alle Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2002 beginnen, beträgt 5,5 %.
• Neue Richtlinien veröffentlicht
Ende Februar wurden nun endgültig die Vereins-, Körperschaftsteuer- und Stiftungssteuerrichtlinien 2001 veröffentlicht (abrufbar auf der Homepage des BMF www.bmf.gv.at).
• Mitteilungspflicht gem § 109a EStG
In einem neuen Erlass wird der Umfang der zur Mitteilung verpflichteten Auftraggeber und be-troffenen Leistungen genauer umschrieben. So sind ua auch nicht als Unternehmer tätige Vereine zur Meldung der von ihnen bezahlten Honorare verpflichtet.
• Aktueller Stand in Sachen Energieabgaberückvergütung
Bereits an Produktionsunternehmen seit 1996 gewährte Energieabgabevergütungen müssen laut einer Entscheidung des VfGH (vom 13.12.2001, B 2251/97) - trotz EU-Widrigkeit der derzeitigen Regelung - nicht zurückbezahlt werden. Aus diesem Grund kann auch keine Rückstellung für eine allfällige Rückzahlung der Energieabgabevergütung gebildet werden. Noch bis 15.1.2002 gestellte Rückvergütungs-anträge für das Jahr 1996 von bisher nicht begünstigten Dienstleistungsbetrieben werden bis zur Klärung einer EU-konformen Neuregelung nicht erledigt. Laut BMF wurde mittlerweile bei der Kommission ein Antrag auf rückwirkende Genehmigung der bisherigen (wegen der Einschränkung auf Produktionsbetriebe EU-widrigen) Energieabgabevergütung gestellt. Sollte der Antrag von der Kommission abgewiesen werden, müsste auch Dienstleistungsbetrieben rückwirkend eine Vergütung von Energieabgaben gewährt werden.

• SV-Splitter
In der letzten Ausgabe wurde berichtet, dass ab 1.1.2002 auch Geldleistungsberechtigte das Recht haben, sich (allerdings nur gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages) in die Gruppe der Sachleistungsberechtigten zurückstufen zu lassen. In einer kürzlich erschienen Aussendung der SVA wird mitgeteilt, dass eine unterjährige Umsetzung dieser Neuregelung nicht möglich sei und daher die Wahlmöglichkeit voraussichtlich erst ab 1.1.2003 umgesetzt wird.