

Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst:
Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1.1.2016
Mit Jahresbeginn wurde die Gesellschaftsteuer abgeschafft.
Senkung des Zuschlags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Ab 1.1.2016 wird dieser Zuschlag um 0,1 % (von 0,45 % auf 0,35 %) gesenkt.
Vermietung: Grund- und Gebäudewert laut Verordnung (Begutachtung)
Arbeitgeberdarlehen
Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen sind bis zu einer Höhe von <<
Stand: 21. Dezember 2015
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen, die Unternehmer zu machen haben.
Meldung von Honorarzahlungen bei bestimmten Leistungen
Unternehmer müssen Zahlungen, die für bestimmte Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2015 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2016 gemeldet werden.
Unter diese meldepflichtigen Tätigkeiten fallen z. B. Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrates, Versicherungsvertretern, Vortragenden oder sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden.
Es muss keine Meldung gemacht werden, wenn das insgesamt geleistete Gesamtentgelt an eine Person (oder Personengemeinschaft) im Kalenderjahr nicht mehr als <<
Auslandszahlungen über <<
Diese Meldung muss bis Ende Februar erfolgen. Eine Meldung hat zu unterbleiben, wenn
Meldungen an den Krankenversicherungsträger
Schwerarbeitsmeldung
Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2015 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger elektronisch mittels ELDA übermittelt werden (nur in bestimmten Ausnahmefällen sind die Meldungen ohne ELDA zulässig).
Hinweis: Die Liste der Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit wurde geändert. Die vollständige Liste finden Sie unter www.sozialversicherung.at.
Stand: 18. Dezember 2015
Mit Jahresbeginn treten auch die Maßnahmen im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes in Kraft.
Unter Sozialbetrug versteht der Gesetzgeber, wenn z. B. vorsätzlich Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht vollständig geleistet werden oder Personen illegal beschäftigt werden. Ein wichtiger Punkt dieses Gesetzes ist das Auffinden von Scheinunternehmern.
Nach diesem Gesetz ist ein Scheinunternehmer ein Unternehmen, das vorrangig darauf ausgerichtet ist
Stellt die Behörde rechtskräftig fest, dass es sich um ein Scheinunternehmen handelt, hat dies Auswirkungen auf das Unternehmen, welches das Scheinunternehmen beauftragt hat. Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hat der Krankenversicherungsträger den Dienstgeber der beschäftigten Personen zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, so gilt der Auftraggeber als Dienstgeber (ab der rechtskräftigen Feststellung als Scheinunternehmen).
Der Auftraggeber haftet für alle Entgelte aus Arbeitsleistungen für die bei der Auftragsdurchführung eingesetzten Arbeitnehmer. Die Haftung tritt ein, wenn der Auftraggeber wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich um ein Scheinunternehmen handelt.
Dies ist dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlicher und auffallender Weise vernachlässigt hat.
Unternehmer sollten daher überprüfen, an welche Unternehmen die Aufträge vergeben werden. Liegt nachweislich ein Scheinunternehmen vor, so wird im Firmenbuch die Eintragung <<
Weitere Hinweise auf ein Scheinunternehmen sind z. B.
Stand: 21. Dezember 2015
Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.
Der Grundstückswert wird beispielsweise verwendet
Der Grundstückswert ist ein eigener Wert, der nur zur Berechnung der Grunderwerbsteuer benötigt wird. Er kann ermittelt werden durch:
Stand: 21. Dezember 2015
Einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz im ASVG
Beitragssatz Arbeiter 2016:
Beitragssatz Angestellte 2016:
Neue Beitragssätze für Lehrlinge
Lehrlinge und der Dienstgeber zahlen seit Jahresbeginn schon ab dem 1. Lehrjahr Beiträge. Der Beitragssatz beträgt für die gesamte Lehrzeit 1,67 % für den Lehrling und 1,68 % für den Dienstgeber.
Diese neuen Beitragssätze gelten nur für Lehrverhältnisse, die nach dem 31.12.2015 beginnen.
An- und Abmeldungen
Unternehmer können An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse nur mehr elektronisch erstatten. Die Mindestangabenmeldung kann auch telefonisch bzw. per Fax erledigt werden.
Versicherungsgrenze für neue Selbständige
Für die neuen Selbständigen gilt im nächsten Jahr nur mehr eine Versicherungsgrenze von <<
Herabsetzung/Erhöhung der Beitragsgrundlage
Die vorläufige Beitragsgrundlage kann nun auf Antrag herabgesetzt bzw. erhöht werden. Dazu muss allerdings glaubhaft gemacht werden, dass die laufenden Einkünfte wesentlich von den Einkünften im drittvorangegangenen Jahr abweichen. So können hohe Nachzahlungen vermieden werden.
Monatliche Zahlung
Die Beitragszahlungen werden immer vierteljährlich vorgeschrieben. Seit Jahresbeginn ist es nun möglich, die Beiträge monatlich zu zahlen.
Stand: 21. Dezember 2015
Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.
Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung waren in der Vergangenheit bereits von der Steuer befreit.
In den Richtlinien wird nun klarstellend erwähnt, dass auch präventive Maßnahmen, wie z. B. Impfungen, befreit sind.
Andere Leistungen, wie beispielsweise Maßnahmen zur Raucherentwöhnung, gesunden Ernährung oder psychischen Gesundheit, sind nur dann steuerfrei, wenn
Schon bisher war die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug) bis zu einem Betrag von <<
Daneben sind auch Sachzuwendungen bis zu <<
Nun können zusätzlich auch Sachzuwendungen aufgrund von Dienst- oder Firmenjubiläen (ab einem zehnjährigen Jubiläum) bis <<
Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen wird von <<
Bezahlt der Arbeitgeber das Begräbnis eines Mitarbeiters bzw. von dessen (Ehe-)Partner oder Kind, so ist diese Zuwendung steuer- und sozialversicherungsfrei.
Stand: 21. Dezember 2015