

Dienstleistungen, die im Sinne der Umsatzsteuer als Grundstücksleistungen definiert werden können, sind in jenem Land steuerbar, in dem das Grundstück gelegen ist. Auch können für bestimmte Grundstücksleistungen Steuerbefreiungen geltend gemacht werden.
Aufgrund einer EU-Durchführungsverordnung hat sich die Definition des Begriffs <<
Nur Dienstleistungen, die in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit dem Grundstück stehen, werden als Grundstücksleistungen betrachtet:
Ist der Unternehmer beruflich unterwegs, so können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten, Nächtigungskosten (oder pauschale Nächtigungsgelder), Tagesdiäten (Verpflegungsmehraufwendungen) und Nebenspesen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Bestimmungen zu Tagesdiäten für Unternehmer angeführt.
Eine Reise, für die Tagesdiäten steuerlich geltend gemacht werden können, liegt vor, wenn sich
Tagesdiäten können in Höhe von <<
Für Reisen ab drei Stunden kann für jede angebrochene Reisestunde ein Zwölftel von <<
Dauert eine Reise mehr als 11 Stunden, so steht der volle Satz zu. Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, so können 10 % Vorsteuer aus den Tagesdiäten herausgerechnet werden und als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Bei Auslandsreisen sind als Tagesdiäten die in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land vorgesehenen Höchstsätze geltend zu machen.
Dauert eine Auslandsreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel des Auslandstagsatzes gerechnet werden.
Das volle Tagesgeld steht für 24 Stunden zu.
Ab dem Grenzübertritt (bei grenzüberschreitenden Flugreisen ab dem Abflug bzw. bis zur Ankunft im Inland) kommen die Sätze für das jeweilige Ausland zur Anwendung.
Rechnet man die Gesamtreisezeit in Tage bzw. in Zwölftel um, so sind die Tage bzw. Zwölftel der Auslandsreise abzuziehen.
Für die verbleibenden Reisezeiten kann das Inlandstagesgeld geltend gemacht werden.
Tagesdiäten sind bei Inlandsreisen um je <<
Bei Auslandsreisen erfolgt bei einem Geschäftsessen pro Tag keine Kürzung, bei zwei Geschäftsessen steht nur ein Drittel des jeweiligen Höchstsatzes zu.
| Auslandstagesdiäten (Auszug) | |
| Nachbarländer | Tagesdiäten in << |
| Deutschland | 35,30 |
| - Grenzorte | 30,70 |
| Italien | 35,80 |
| - Rom und Mailand | 40,60 |
| - Grenzorte | 30,70 |
| Liechtenstein | 30,70 |
| Schweiz | 36,80 |
| - Grenzorte | 30,70 |
| Slowakei | 27,90 |
| - Pressburg | 31,00 |
| Slowenien | 31,00 |
| - Grenzorte | 27,90 |
| Tschechien | 31,00 |
| - Grenzorte | 27,90 |
| Ungarn | 26,60 |
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ist von den Einkünften (nicht bei Land- und Forstwirtschaft) des Versicherten abhängig. Während bei einem unselbständig Erwerbstätigen die Einkünfte grundsätzlich zumeist gleichbleibend und damit vorhersehbar sind, kennt der Selbständige erst nach Ablauf des Kalenderjahres seinen tatsächlichen Jahresgewinn.
Von der gewerblichen Sozialversicherung werden im ersten Schritt vorläufige Beiträge für das laufende Jahr vorgeschrieben. Bei Unternehmensgründern wird dafür als Basis die Mindestbemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Ab dem vierten Jahr der Betätigung wird nicht mehr die Mindestbemessungsgrundlage herangezogen, sondern die tatsächlichen Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres laut Einkommensteuerbescheid. Für die laufende Vorauszahlung im Jahr 2017 dient der Einkommensteuerbescheid des Jahres 2014 als Grundlage.
Im zweiten Schritt, das heißt, sobald das Bundesrechenzentrum die Daten des Einkommensteuerbescheides an die gewerbliche Sozialversicherung weitergeleitet hat, erstellt die SVA eine endgültige Beitragsabrechnung.
Anhand der Daten des Steuerbescheides errechnet die gewerbliche Sozialversicherung eine endgültige Beitragsgrundlage und die Beträge, zieht bereits getätigte Vorauszahlungen ab und schreibt die Differenz, so es eine gibt, zur Nachzahlung für das Folgejahr vor.
Insbesondere bei jährlich schwankender Gewinn/Verlustsituation ist es unerlässlich, eine Planung der Sozialversicherungs- und Einkommensteuerbelastung zu erstellen.
So können
Angestellte Vertreter können aufgrund einer Verordnung anstelle des üblichen Werbungskostenpauschales für Arbeitnehmer in Höhe von <<
Dabei gelten allerdings folgende Voraussetzungen:
Die Verordnung definiert den Begriff des Vertreters nicht. Die Rechtsprechung bezieht sich hier grundsätzlich auf Personen, die im Außendienst zum Zweck Anbahnung und Abschluss von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Steht hingegen beratende Tätigkeit oder Inkassotätigkeit im Vordergrund, so wird dies nicht als Tätigkeit eines Vertreters betrachtet.
In einem aktuellen Erkenntnis beschäftigt sich der VwGH mit der Frage, ob auch angestellte Versicherungsmakler Vertreter im Sinne der Verordnung sind. Die Finanz und das Bundesfinanzgericht verweigerten in einem Fall den Abzug des Pauschales. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Begriff <<
Für den VwGH war allerdings nicht die Berufsgruppe entscheidend, die der Arbeitgeber angehört, sondern ob die vom Steuerpflichtigen ausgeübte Tätigkeit dem Tätigkeitsbild der in der Verordnung genannten Berufsgruppe entspricht. Die Anbahnung von Versicherungsverträgen kann eine Vertretertätigkeit im Sinne der Verordnung darstellen.
Das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes wurde somit vom VwGH aufgehoben.
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt grundsätzlich <<
Die Mindestkörperschaftsteuer haben unbeschränkt steuerpflichtige GmbHs grundsätzlich in folgender Höhe zu entrichten.
| Mindest-KöSt | Für jedes volle Kalendervierteljahr | Jahresbeitrag |
| für eine bestehende GmbH | << | << |
| für eine nach dem 30.6.2013 neu gegründete GmbH: | ||
| - in den ersten fünf Jahren | << | << |
| - für die nächsten fünf Jahre | << | << |
| - danach | << | << |
Ist die tatsächliche KöSt (z. B. 25 % von <<
Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Unternehmens. Im Zuge der Budgetierung für das kommende Jahr oder der Erstellung eines Businessplans kommt daher der Planung der Personalkosten besondere Bedeutung zu.
Auf Basis des Personalplans oder eines Stellenplans sind zu berücksichtigen:
Für Veränderungen im Laufe des Jahres sollte mit möglichst genauen Datumsangaben gearbeitet werden (Einstellung am 1.10. --> 25 % der Jahreskosten).
Auf Grundlage der Ist-Gehälter der bestehenden Mitarbeiter können unter Berücksichtigung von Gehaltssteigerungen auf Basis von Kollektivvertrag oder individuellen Vereinbarungen die Bruttogehälter der bestehenden Mitarbeiter geplant werden. Für neu einzustellende Mitarbeiter sind die Gehälter zu schätzen. Ebenso in den Kosten zu berücksichtigen sind u. a. Sonderzahlungen, Prämien, Provisionen, Überstundenzuschläge u. Ä. Hinzu kommen Lohnnebenkosten, wie Dienstgeberanteile der Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag zum FLAG, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer.