

Ab 2010 können Unternehmer (Einzelunternehmer oder Personengesellschaften) nicht aber Kapitalgesellsschaften das attraktivste Steuerzuckerl seit vielen Jahren konsumieren, wenn sie Gewinn erzielen und entsprechend investieren.
Der Gewinnfreibetrag wirkt wie eine zusätzliche Abschreibung in der Höhe von 100 % einer Investition. Das ganze läuft im Ergebnis darauf hinaus, dass Sie die Anschaffungskosten z.B. eines PC, zweimal abschreiben können; bei einer Progression von 50% zahlt daher der Finanzminister die gesamte Investition. Sogar die Anschaffung bestimmter Wertpapiere ist begünstigt, auch wenn diese - anders als etwa ein PC - nicht abschreibbar sind.
Ab 2010 können Unternehmer (Einzelunternehmer und Personengesellschaften) nicht aber Kapitalgesellschaften das attraktivste Steuerzuckerl seit vielen Jahren konsumieren, wenn sie Gewinn erzielen und entsprechend investieren.
Der Gewinnfreibetrag wirkt wie eine zusätzliche Abschreibung in der Höhe von 100 % einer Investition. Das ganze läuft im Ergebnis darauf hinaus, dass Sie die Anschaffungskosten z.B. eines PC, zweimal abschreiben können; bei einer Progression von 50% zahlt daher der Finanzminister die gesamte Investition. Sogar die Anschaffung bestimmter Wertpapiere ist begünstigt, auch wenn diese - anders als etwa ein PC - nicht abschreibbar sind.
IHR GEWINN LIEGT UNTER EUR 30.000,00
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Liegt Ihr Jahresgewinn 2010 voraussichtlich unter EUR 30.000,-, haben Sie nichts zu veranlassen. Sie kommen automatisch in den Genuss des sog. "Grundfreibetrages" in Höhe von 13 % von EUR 30.000,00 = EUR 3.900,00
IHR GEWINN LIEGT ÜBER EUR 30.000,-
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Liegt Ihr voraussichtlicher Jahresgewinn 2010 über EUR 30.000,00, kommen Sie automatisch in den Genuss des sog. "Grundfreibetrages" das sind 13% von EUR 30.000,00 = EUR 3.900,00.
und....
für den EUR 30.000,- übersteigenden Gewinn kann ein weiterer Freibetrag mit 13 % beansprucht werden, wenn bis 31.12.2010 in Höhe dieses weiteren Freibetrages Investitionen getätigt werden.
Zur vollen Ausnutzung des Freibetrages wenn ihr Gewinn mehr als EUR 30.000,00 beträgt können Sie daher
a)
Bis 31.12.2010 (sinnvolle) Investitionen in abnutzbare körperliche Anlagegüter tätigen, die eine Abschreibungsdauer von mindestens 4 Jahren haben (ausgenommen sind PKW und Kombi, geringwertige- und gebrauchte Wirtschaftsgüter) und/oder
b)
Bis 31.12.2010 bei Ihrer Bank Wertpapiere gem. § 14 Abs. 7 Z 4 EStG kaufen. Es sind dies dieselben Wertpapiere, die zur Deckung einer Abfertigungs- und Pensionsrückstellung zugelassen sind. Ihre Bank weiß, was damit gemeint ist. Bitte verwalten Sie die zu diesem Zweck angeschafften Wertpapiere unbedingt auf einem eigenen Depot!
Abnutzbare körperliche Anlagegüter (a) müssen mindestens vier Jahre behalten werden, sonst kommt es zur Nachversteuerung. Hingegen kann bei Wertpapieren (b), die innerhalb dieser Behaltefrist vorzeitig getilgt werden, die Nachversteuerung dadurch vermieden werden, wenn innerhalb von zwei Monaten andere begünstigte Wertpapiere angeschafft werden ("Ersatzbeschaffung"). Achtung: Werden die Wertpapiere nicht vorzeitig getilgt, sondern einfach verkauft, kann eine Ersatzbeschaffung nur durch Anschaffung oder Herstellung körperlicher Anlagegüter (a) erfolgen.
Nach Ablauf von vier Jahren können die Anlagegüter ohne Auswirkungen auf die genossene Begünstigung verkauft werden.
Rufen Sie uns bitte an, wenn Sie dazu weitere Fragen haben und insbesondere wenn Ihre besseren Kenntnisse der aktuellen wirtschaftlichen Situation einen deutlich höheren oder niedrigeren Jahresgewinn erwarten lassen.