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STEUERNEWS Juli 2015

Herbert Tiefling
* Was kommt Neues rund ums Auto?
* Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?
* Wann zählt ein Fussballspieler zu den Profis?
* Kleinunternehmerregelung: Wie lang gilt die Option zur Regelbesteuerung?
* Arbeiten in den Ferien

Was kommt Neues rund ums Auto?

Die Regierungsvorlage zur Steuerreform sieht einige Informationen rund um das Thema Auto vor. Es kann noch zu Änderungen kommen. Das Inkrafttreten ist ab 1.1.2016 geplant.

Änderungen beim Pkw-Sachbezug für Dienstnehmer

Der Sachbezug für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen soll nun ab einem CO2-Ausstoß von voraussichtlich 130 g/km von 1,5 % auf 2 % der Anschaffungskosten erhöht werden. Somit erhöht sich der maximale Sachbezug in diesem Fall auf EUR 960,00.

Bei Kraftfahrzeugen mit 0 Gramm CO2-Emissionswert pro Kilometer (Elektroautos keine Hybridmodelle) ist kein Sachbezug anzusetzen. Die Grenze von voraussichtlich 130 g/km wird bis zum Jahr 2020 jährlich schrittweise gesenkt.

Vorsteuerabzug für Elektroauto

Das Recht auf Vorsteuerabzug soll auf bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektro-Kraftfahrzeuge) ausgedehnt werden. Der volle Vorsteuerabzug besteht, wenn die Anschaffungskosten EUR 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten liegen über EUR 80.000,00), entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.

NoVA-Rückerstattung für Private

Wird ein Fahrzeug ins Ausland verkauft, ist eine Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) derzeit nur für einen Unternehmer möglich (sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind).

Für eine Lieferung eines Fahrzeugs ins Ausland von Privatpersonen ist eine Rückvergütung der NoVA nicht vorgesehen.

Diese Ungleichbehandlung zwischen Unternehmern und Privaten hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun als gleichheitswidrig aufgehoben.

Daher kommt es im Zuge der Steuerreform zu einer Neuregelung. Wer sein gebrauchtes Auto als Privater ins Ausland verkauft, kann sich ab 1.1.2016 einen Teil der Abgabe rückerstatten lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Höhe der Vergütung ist mit dem Betrag der tatsächlich für das Fahrzeug entrichteten NoVA begrenzt.

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.

Um diesen Formvorschriften zu genügen, muss eine Rechnung folgende Merkmale aufweisen:

  • Name und Anschrift des liefernden und des empfangenden Unternehmers
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder Zeitraum über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes jedoch nur, wenn dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das ist z. B. der Fall bei mehrtägigen Übernachtungen in einem Hotel. Hier muss nicht jeder Tag, in dem das Zimmer belegt war, einzeln angegeben werden. Ein Hinweis auf den Zeitraum, in dem der Gast das Zimmer genutzt hat, ist ausreichend.
  • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz. Wird die Rechnung nicht in Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag zusätzlich in Euro anzugeben. Steht der Betrag in Euro zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer nachvollziehbar anzugeben, welche Umrechnungsmethode angewendet wird.
  • der auf das Entgelt anfallende Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • falls eine Steuerbefreiung besteht: Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist oder Hinweis auf einen Übergang der Steuerschuld
  • fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung
  • UID-Nummer (UID) des liefernden Unternehmers
  • UID-Nummer (UID) des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag EUR 10.000,00 übersteigt
  • Hinweis auf die Differenzbesteuerung, wenn diese angewendet wird (z. B. Autohandel oder Antiquitätenhändler)

Kleinbetragsrechnungen

Rechnungen mit einem Betrag von höchstens EUR 400,00 (inklusive Umsatzsteuer) müssen mindestens folgende Merkmale enthalten:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
  • Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
  • Steuersatz

Hinweis

Bei bestimmten Rechnungsarten (z. B. Anzahlungen, Schlussrechnungen, Rechnungen in der Bauwirtschaft oder mit Auslandstatbeständen) gelten zusätzliche Vorschriften.

Wann zählt ein Fussballspieler zu den Profis?

Steuerbefreiung für Vereine

Der Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. Er ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird tätig über seine Organe die Vereinsfunktionäre. Der Verein verfolgt einen bestimmten, ideellen Zweck. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszwecks einsetzen.

Damit ein Verein in den Genuss der Steuerbefreiung kommt, muss er nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder seiner sonstigen Rechtsgrundlage und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung von

  • gemeinnützigen
  • mildtätigen oder
  • kirchlichen

Zwecken dienen.

Neuregelung für Sportvereine

Begünstigt ist die Förderung jeglicher Art von körperlicher Betätigung. Berufssportler fallen allerdings nicht darunter, da hier das wirtschaftliche Interesse im Vordergrund steht. Bisher war ein Amateur-Sportverein dann gegeben, wenn der überwiegende Teil der Mitglieder im Verein den Sport nicht erwerbsmäßig ausgeübt hat.

Nach der Neuregelung gilt eine Mannschaft als Profimannschaft, wenn die Anzahl der einsetzbaren Profispieler, die in den Spielberichten von Pflichtspielen einer Spielsaison genannt werden, höher ist als die Hälfte der in den Spielberichten vorgesehenen Anzahl an einsetzbaren Spielern.

Beispiel: Fußball (Regionalliga): In den Spielberichten der Saison 2016/2017 stehen maximal 16 einsetzbare Spieler. Die Mannschaft spielt in der Ligameisterschaft 30 Spiele und drei Cup-Wettbewerbsspiele. In Summe sind das 33 Spiele x 16 Spieler (laut Spielbericht) ergibt 528 Spieler. Ab 265 Profis ist die Mannschaft eine Profimannschaft.

Wer ist ein Profispieler?

Jeder Spieler einer Mannschaftssportart ist ein Profisportler, wenn er für seine sportliche Tätigkeit mehr als EUR 21.000,00 pro Spielsaison erhält. Für die Ermittlung der Grenze zählen neben den fixen Monatsbezügen in der Spielsaison auch die variablen Entgeltsbestandteile (wie z. B. Leistungsprämien) sowie alle Sachbezüge und Vergütungen von Sponsoren sofern sie im Zusammenhang mit der sportlichen Tätigkeit für den Verein stehen.

Beispiele, die keinen Einfluss auf die Einkunftsgrenze haben: 

  • Wenn der Verein bei Trainingslagern, Wettkämpfen die Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten übernimmt.
  • Fremdübliche Vergütungen, die der Verein für andere Aufgaben im Verein bezahlt, wie z. B. Arbeit als Trainer

Beispiel: Ein Fußballer erhält für seine Tätigkeit als Spieler vom Verein eine Vergütung von EUR 16.000,00 pro Spielsaison. Daneben ist er auch als Jugendtrainer für den Fußballverein tätig und erhält daraus eine fremdübliche Vergütung von EUR 6.000,00 für eine Spielsaison. Weiters arbeitet er auch halbtags im Unternehmen des Vereinspräsidenten mit. Für seine Arbeit im Unternehmen erhält er eine fremdübliche Vergütung von EUR 12.000,00 jährlich.

Der Fußballer ist kein Profisportler, weil er für seine Tätigkeit als Spieler vom Verein nur EUR 16.000,00 pro Spielsaison erhält und damit unter den EUR 21.000,00 liegt.

Einzelsportarten

Bei allen Sportarten, die typischerweise von einzelnen Individuen und nicht in strukturierten Gruppen betrieben werden, betreffen die steuerlichen Auswirkungen nur den Sportler selbst, dies gilt z. B. für Leichtathletik, Tennis, Schisport, Schwimmen auch wenn der Sport in Doppel- oder anderen Formationen ausgetragen wird, wie z. B. in einer Staffelform oder ein Formationstanz.

Auswirkung der Änderungen

Vereine, die eine Profimannschaft haben, sind nicht mehr gemeinnützig tätig. Um die Gemeinnützigkeit zu erhalten, muss der Profibetrieb spätestens zu Beginn des Kalenderjahres, mit dem die Gemeinnützigkeit entfallen würde, ausgegliedert werden. Somit ist nur die Profimannschaft zur Körperschaftsteuer verpflichtet. Das kann in verschiedenen Varianten geschehen, wie z. B.: 

  • Es wird ein nicht gemeinnütziger Zweigverein gegründet.
  • Der Profiverein wird in einem eigenen Rechnungskreis erfasst oder
  • es wird eine nicht gemeinnützige Kapitalgesellschaft vom Verein gegründet.

Ab wann werden die Änderungen gelten?

Die Änderungen sind erstmals ab dem Kalenderjahr 2016 anzuwenden. Wir empfehlen jedoch eine Beratung zu diesem Thema, damit alle notwendigen Schritte rechtzeitig unternommen werden können.

Kleinunternehmerregelung: Wie lang gilt die Option zur Regelbesteuerung?

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland einen Wohnsitz oder Sitz haben und deren Umsätze EUR 30.000,00 jährlich nicht übersteigen. Sie sind unecht von der Umsatzsteuer befreit und haben daher kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Auf die Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden. Der Verzicht muss schriftlich eingebracht werden und bindet den Unternehmer für mindestens fünf Kalenderjahre.

Betriebseinstellung nicht gemeldet

Das Bundesfinanzgericht (BFG) Klagenfurt hatte zu entscheiden, ob ein Regelbesteuerungsantrag nach Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit weiterhin gilt.

Wenn die unternehmerische Tätigkeit beendet wird, erlischt auch die fünfjährige Bindungswirkung der Option. Daher muss neuerlich eine Verzichtserklärung abgegeben werden, wenn die unternehmerische Tätigkeit wieder aufgenommen wird auch bei identer Tätigkeit, außer es wird von vornherein beabsichtigt, dass die Unterbrechung nur zeitlich befristet ist.

Im konkreten Fall allerdings hatte die Steuerpflichtige dem Finanzamt weder die Betriebseinstellung noch die Neueröffnung (mit dem geänderten Tätigkeitsfeld) gemeldet. Außerdem hat sie aus der ersten Tätigkeit noch Einnahmen erzielt, als sie die neue Tätigkeit bereits begonnen hatte.

Laut der Behörde hätte die Steuerpflichtige daher in diesem Fall den Optionsantrag widerrufen müssen, damit die Umsätze steuerfrei bleiben. Das ist nicht erfolgt und somit gilt die Option auf Regelbesteuerung weiter.

Arbeiten in den Ferien

Ferialarbeiter

Ferialarbeiter bzw. -angestellte sind Schüler und Studenten, die im Sommer arbeiten, um Geld dazuzuverdienen. Sie werden in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt und müssen daher beim Krankenversicherungsträger angemeldet werden.

Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Übersteigt das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98 pro Monat (Wert 2015), muss der Ferialarbeiter voll pflichtversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions-und Arbeitslosenversicherung) werden. ACHTUNG: Entsprechende Vorschriften des relevanten Kollektivvertrages beachten (z. B. Mindestlohn).

Als Dienstnehmer gilt jeder, der zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet ist, Weisungen bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und sein arbeitsbezogenes Verhalten erhält, einer diesbezüglichen Kontrolle unterliegt und organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist.

Auch für Ferialarbeiter und -angestellte gelten die jeweiligen lohngestaltenden (kollektivvertraglichen) Regelungen. Die SV-Beiträge sind vom gebührenden Entgelt und von den Sonderzahlungen zu berechnen. Sobald der Ferialarbeiter länger als einen Monat beschäftigt wird, sind auch die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu entrichten. Bei der Anmeldung muss angegeben werden, dass es sich um Ferialarbeiter und -angestellte handelt.

Echte Praktikanten

Schüler, die im Rahmen ihrer Ausbildung Pflichtpraktika absolvieren müssen und dafür kein Entgelt erhalten, werden als echte Praktikanten bezeichnet. In manchen Fachrichtungen müssen Hochschulabsolventen noch ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, wie z. B. bei Rechts- oder Unterrichtspraktikanten oder Psychologen in Ausbildung zum klinischen Psychologen.

Für sie gelten spezielle Regelungen. Auch hier sind jedoch immer die Bestimmungen im Kollektivvertrag zu beachten.