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Steuerspar-Checkliste 2011

Herbert Tiefling
Vor dem Jahreswechsel sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken.

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß.
Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden (für
Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem
Kalenderjahr deckt).


Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine
Steuersituation nochmals zu überdenken.


1. Steuerstundung (Zinsgewinn) durch Gewinnverlagerung bei
Bilanzierern


Eine Gewinnverschiebung in das Folgejahr bringt immerhin einen
Zinsgewinn durch Steuerstundung. Im Jahresabschluss sind unfertige
Erzeugnisse (Halbfabrikate), Fertigerzeugnisse und noch nicht
abrechenbare Leistungen (halbfertige Arbeiten) grundsätzlich nur mit den
bisher angefallenen Kosten zu aktivieren. Die Gewinnspanne wird erst mit
der Auslieferung des Fertigerzeugnisses bzw. mit der Fertigstellung der
Arbeit realisiert. (Anzahlungen sind nicht ertragswirksam eingebucht,
sondern lediglich als Passivposten.)


Daher: Die Auslieferung des Fertigerzeugnisses ?
wenn möglich ? mit Abnehmern für den Jahresbeginn 2012 vereinbaren.
Arbeiten sollten erst mit Beginn 2012 fertig gestellt werden. Genaue
Dokumentation der Fertigstellung für das Finanzamt.


2. Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei
Einnahmen-Ausgaben-Rechnern


Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt grundsätzlich das
Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass grundsätzlich
nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der
Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies
bei der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist.


Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch insbesondere für regelmäßig
wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Löhne, Mieten,
Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu
beachten.


Beispiel: Die Mietzahlung für Dezember 2011, die
am 15.1.2012 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen
Zurechnungsfrist noch im Dezember 2011 als bezahlt.


3. Gewinnfreibetrag


Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilfreibeträgen. Das sind der
Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Freibetrag.


Wird nicht investiert, so steht dem Steuerpflichtigen jedenfalls der
Grundfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinns, höchstens aber bis zu
einem Gewinn in der Höhe von € 30.000,00 zu (maximaler Freibetrag €
3.900,00).


Übersteigt nun der Gewinn € 30.000,00, kommt ein
investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzu, der davon abhängig ist, in
welchem Umfang der übersteigende Freibetrag durch Investitionen im
jeweiligen Betrieb gedeckt ist.


Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von €
100.000,00 geltend gemacht werden.


4. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern


Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00 können
steuerlich im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher
diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn eine Anschaffung für
(Anfang) 2012 ohnehin geplant ist.


5. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte
Investitionen


Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des
jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die
Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig
bis zum 31.12.2011, steht eine Halbjahres-AfA zu.


6. Ertragsteuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für
Mitarbeiter


Betriebsveranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsfeiern, sind bis zu €
365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und
sozialversicherungsfrei. Dabei von Mitarbeitern empfangene Geschenke
sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und
sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei aber um Sachzuwendungen
(Warengutscheine, Wein, usw., unter Umständen aber auch Goldmünzen)
handeln. Als Sachzuwendungen werden von der Finanzverwaltung aber auch
Gutscheine oder Geschenkmünzen anerkannt, die nicht in Geld abgelöst
werden können. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.


7. NEU ab Veranlagung 2011: Ausdehnung der Absetzbarkeit von
Kinderbetreuung


Neu abzugsfähig sind auch die Verpflegungskosten, wenn eine Betreuung
ohne eine Mahlzeit nicht möglich ist (z.B. wenn das Kind den ganzen Tag
im Kindergarten ist.). Allerdings muss eine Haushaltsersparnis abgezogen
werden.


Auch alle Betreuungskosten während eines
Ferienlagers sind absetzbar. Neu absetzbar sind daher auch die
Verpflegungs-, Fahrt und Unterkunftskosten. Auch das
Unterhaltungsangebot ist absetzbar. Dies gilt sowohl für Nachhilfekurse
(Sprachferien, Computercamps), wie auch für Sportangebote
(Fußballtraining, Schikurs).


8. Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr
2006


Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der
Arbeitnehmerveranlagung 2006 aus.


Stand: 13. Oktober 2011