

Der Verfassungsgerichtshof hat auf Grund einer Initiative der TREUHAND-UNION Klagenfurt, Mag. Ingo Gruss ein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend der Höhe von Krankenversicherungsbeitragen von "Neuen Selbständigen" eingeleitet. Derzeit bezahlen diese sogenannten "Neuen Selbständigen", darunter fallen z.B. Vortragende, Künstler, Journalisten, Physiotherapeuten und Psychologen, auch in den ersten beiden Jahren 9,1 % ihres Gewinnes an Krankenversicherungsbeiträgen. Mitglieder der Wirtschaftskammer bezahlen in den ersten zwei Jahren ihrer Selbständigkeit jedoch nur einen Fixbetrag in der Krankenversicherung. Diese Ungleichbehandlung der Selbständigen dürfte nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes verfassungswidrig sein und bedeutet eine jährliche Mehrbelastung von bis zu € 4.300,00 für die genannten Berufsgruppen in den ersten beiden Jahren der Selbständigkeit.
Für alle die in den letzten Jahren zu hohe Beiträge bezahlt haben, besteht aller Wahrscheinlichkeit nach auf Grund der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes keine Möglichkeit die Beiträge rückzufordern, da das Gesetzesprüfungsverfahren bereits eingeleitet worden ist.
Für all jene "Neuen Selbständigen", die ihre Tätigkeit im Jahr 2007 beginnen, wird sich nach Ende des Gesetzesprüfungsverfahrens zeigen, ab wann die geringeren Beiträge zum Tragen kommen.