News

TREUHAND-UNION KLIENTENINFO 3/2003

Herbert Tiefling

Das Wichtigste im Überblick

Erste Etappe der Steuerreform 2004/2005 im Parlament beschlossen
Die wesentlichen Ziele der ersten Steuerreformetappe sind:
- Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen durch Erhöhung der Steuerfreigrenze im EStG 1988, wobei für Bruttojahreseinkommen von ca 14.500 € eine vollständige Steuerentlastung vorgesehen ist.
- Förderung der Eigenkapitalbildung in Unternehmen durch Einführung einer begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
- Verstärkung der ökologischen Komponenten im österreichischen Steuerrecht im europäischen Gleichklang durch Erhöhung von Energieabgaben.
- Abschaffung der 13. Umsatzsteuervorauszahlung und Vereinfachungen bei der Einfuhrumsatzsteuer.

Daneben enthält der steuerliche Teil des Budgetbegleitgesetzes 2003 noch eine Reihe kleinerer Änderungen, die überwiegend Anpassungen von Steuergesetzen an die Verwaltungspraxis, an die Rechtsprechung der Höchstgerichte sowie an EU-Recht betreffen. Die wesentlichen Teile der steuerlichen Änderungen gelten ab 2004; einzelne Bestimmungen (wie zB die Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte) treten bereits ab 2003 in Kraft.

Änderungen in der Lohnverrechnung
- Das BMF hat im sogenannten "Lohnsteuerprotokoll 2003" zu einigen Lohnsteuer-Zweifelsfragen Stellung genommen. Die wesentlichsten Aussagen werden dargestellt.
- Die vom VfGH per Ende März 2003 aufgehobene 16,4 %ige Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte kehrt unter einem neuen Namen zurück: Sie fällt ab 1.6.2003 aufgrund eines eigenen Gesetzes (Dienstgeberabgabegesetz - DAG)"- wie bisher - an, wenn ein Dienstgeber in einem Kalendermonat mehr als einen geringfügig Beschäftigten hat und die Entgeltsumme über der eineinhalbfachen Geringfügigkeitsgrenze (für 2003: € 464,07) liegt.

Neuregelung der Besteuerung für ausländische Kapitaleinkünfte
Die Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte (Zinsen ausländischer Bankguthaben, Erträge von Aus-landsinvestmentfonds, Auslandsdividenden) wurde - schon mit Wirkung ab 1.4.2003 - völlig neu konzipiert und der Besteuerung inländischer Kapitaleinkünfte angeglichen (anstelle der bisherigen Tarifbesteuerung mit einer Steuerbelastung bis zu 50% werden die Einkünfte nur mehr mit einem Fixsteuersatz von 25% besteuert). Weiters wurde die steuerliche Behandlung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds mit jener von Erträgen aus inländischen Investmentfonds gleichgestellt und die Sicherungssteuer abgesenkt. Es handelt sich dabei vor allem auch um eine Reaktion auf eine Entscheidung des VfGH sowie auf laufende Verfahren vor dem EuGH.

Aktuelle Entwicklungen beim Eigenkapitalersatzrecht
- OGH-Entscheidung: Die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens im Zustand der wirtschaftlichen Krise kann unter den strafrechtlichen Tatbestand der betrügerischen Krida fallen.
- Eigenkapitalersatzgesetz: Mitte Juni wurde die Regierungsvorlage eines Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetzes (GIRÄG 2003) eingebracht, mit der das schon lange diskutierte Eigenkapitalersatzgesetz geschaffen werden soll.

Splitter
- Durch die EZB-Zinssatzsenkung werden auch Steuerkredite billiger: Sie kosten ab 9.6.2003 bei Stundungszinsen 5,47 %, bei Aussetzungszinsen 2,47 % und bei Anspruchszinsen 3,47 %.
- Die Erstattung ausländischer Vorsteuern des Jahres 2002 ist bis spätestens 30.6.2003 möglich.

Informationen im Detail siehe unter neues-wichtiges / Steuer-Info / Klienteninfo-3-2003