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TU-Blitzinfo Zahlungsverzug

Mag. Dr. Georg DEMETER
anhaltender Zahlungsverzug - Zahlungsunfähigkeit - erfordert Insolvenzantrag.

Eine laufende Herausforderung für alle Unternehmer besteht in der fristgerechten Begleichung aller fälligen Zahlungen. Ist die fristgerechte Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen nicht möglich, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Diese kann in der Folge zu einem strafbaren Tatbestand führen.

Bisher sind schlichte Zahlungsverzögerungen von den Gerichten uneinheitlich beurteilt worden. Der OGH hat nunmehr klargestellt, dass Zahlungsunfähigkeit bereits gegeben ist, wenn mehr als 5 % der fälligen Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden können. Wenn kein Insolvenzverfahren eingeleitet wird und die Zahlungen nachgeholt werden, entsteht kein Problem. Erweist sich aber der Engpass an liquiden Mitteln in der Folge als nachhaltig, dann ist Feuer am Dach! Spätestens 60 Tage nach Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit muss nämlich ein Insolvenzantrag bei Gericht eingebracht werden und dafür ist es dann womöglich zu spät -> es droht eine Strafe!

Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ist Aufgabe des Geschäftsführers bzw. Einzel Unternehmers. Aus den uns vorliegenden Informationen können wir nur sehr ungenau und mit erheblicher Zeitverzögerung feststellen, ob Handlungsbedarf besteht. Mit aktuellen Buchhaltungsdaten und einigen ergänzenden Informationen können wir Sie, auf Wunsch, bei der laufenden Beurteilung der Liquidität unterstützen.