

Beigeschlossen unser neues TU-Journal 2/2006.
Zum Artikel 1 - UID-Nr-Prüfung ist noch zu bemerken: bei Rechnungen an ÖSTERREICHISCHE Abnehmer ist das Risiko des Rechnungsausstellers minimal, da bei falscher UID-Nummer nur der Empfänger den Vorsteuerabzug verlieren kann. Dieser wird wohl aus eigenem Interesse die richtige UID-Nr. angeben, sodaß in diesem Fall die Prüfung nicht so wichtig erscheint.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Georg Demeter
Treuhand-Union Neusiedl