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Umsatzersatz Dezember - die letzten Änderungen

Mag. Harald CZAJKA

Aufgrund des kurzfristigen Lockdowns für weitere Branchen im Dezember, wurden die aktuellen Umsatzersatzregelungen abermals überarbeitet. Ein Antrag kann voraussichtlich ab dem 29.12 bis zum 20.1. via Finanzonline gestellt werden.

Alle unmittelbar vom Dezember Lockdown betroffenen Unternehmen können für die Lockdown-Zeiträume einen pauschalen „Lockdown-Umsatzersatz“ beantragen. Für den Lockdownzeitraum im Jänner wird es allerdings keinen Umsatzersatz mehr geben.

  • Beantragung

Die Onlineformulare zur Beantragung des Umsatzersatzes werden vom 26. Dezember bis inklusive 28. Dezember überarbeitet, daher ist in diesem Zeitraum keine Beantragung des Umsatzersatzes über FinanzOnline möglich. Ab dem 29. Dezember steht die Beantragung über Finanzonline wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Der Antrag hat bis zum 20.1.2021 zu erfolgen.

  • Höhe des Umsatzersatzes

Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht prinzipiell 50 % des entsprechenen Vorjahresumsatzes, des betroffenen Zeitraums. Lediglich für Handelsunternehmen gibt es wieder getrennte % Sätze.

  • Wer kann beantragen

Die Unternehmen müssen von den verordneten Einschränkungen direkt betroffen und in einer von der 2. COVID-19-SchuMaV erwähnten Branche tätig sein. Die Branchenabgrenzung ist nach der ÖNACE Klassifikation 2008 vorzunehmen. Wir haben das pdf, aus dem die betroffenen Branchen abgelesen werden können beigelegt.

ACHTUNG: Keinen Lockdown-Umsatzersatz erhalten zB Unternehmen,  welche vor dem 1.12.2020 noch keine Umsätze erzielt haben. 

Zum Download stellen wir zu Verfügung

  • Verordnung zum Dezember Umsatzersatz stand 23.12.2020
  • Auflistung der vom Lockdown ab 7.12.2020 direkt betroffenen Branchen (nach ÖNACE-Codes) 
  • Umsatzersatzersatztabelle für den Handel

Gerne hilft Ihnen Ihre TU-Kanzlei einen Antrag zu stellen.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.