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Nr. 258
13. August 2002
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger schlägt Begleitmaß-nahmen zur Linderung der schwierigen Situation vor.
In der dramatischen Hochwasserkatastrophe sind in Österreich unzählige Versicherte, Dienstgeber und Vertragspartner betroffen. Der Hauptverband der österreichischen Sozial-versicherungsträger empfiehlt daher, in der schwierigen Situation folgende entgegenkom-menden Vorgangsweisen:
Unterbrechung von laufenden Beitragsprüfungen bzw. entsprechende Verschiebung be-reits angesetzter Prüfungstermine.
Keine Verhängung von Beitragszuschlägen bei verspäteten Meldungen bzw. bei verspä-teten Vorlagen von Beitragsnachweisungen.
Der Situation entsprechende flexible Vorgangsweise bei Fahrnisexekutionen und Mah-nungen
Verzicht auf die Einholung chefärztlicher Bewilligungen für einen angemessenen Zeit-raum.
Berücksichtigung der Katastrophenlage im Zusammenhang mit der Einhaltung von Ter-minen für Begutachtungen bzw. Krankenstandskontrollen.
Hilfestellung für Betroffene aus Mitteln der Unterstützungsfonds.
Großzügige Ratenvereinbarungen bei Betrieben, die aufgrund der Hochwasserkatastro-phe in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Großzügige Gewährung von Nachsicht bei Verzugszinsen bzw. Herabsetzung der Ver-zugszinsen.
Aussetzung von Einbringungsmaßnahmen für einen angemessenen Zeitraum.
Auf diese Weise soll den vielen Betroffenen zusätzlich zu den bereits von einigen Sozial-versicherungsträgern gesetzten Maßnahmen in dieser katastrophalen Situation geholfen und das Leid gelindert werden.