
Für die Ausdehnung des Kurzarbeitszeitraums bis zur Phase 3 (ab dem 1.Oktober) müssen Sie eine Sozialpartnervereinbarung und ein Änderungsbegehren über das eAMS-Konto zur passenden Projektnummer hochladen und dem AMS übermitteln.
Wir nehmen an, dass das Änderungsbegehren nicht rückwirkend, also noch im August eingereicht werden muss!