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Verzugszinsen für Unternehmer empfindlich erhöht

Herbert Tiefling
Seit 1. August 2002 gelten Verzugszinsen von 10,75% (statt bisher 4 bzw. 5%). Allerdings gilt dies nur für Geldforderungen zwischen Unternehmern für Forderungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis.

Schlechte Zahlungsmoral darf nicht mehr lohnen. Seit August sind Verzugszinsen von 10,75 % erlaubt.

Gesetzliche Zinsen - wann kommen sie zur Anwendung?

Wenn vertraglich Zinsen ohne Bestimmung der Höhe vereinbart wurden, oder wenn sie aus dem Gesetz gebühren (etwa bei Schadenersatzforderungen).


Wofür gelten Zinsen nach § 1333 (2) ABGB?

Für Verzögerungen der Zahlung von Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften ("Verzugszinsen")


Wer darf diesen Verzugszinssatz verlangen?

Nur Unternehmer. Der Begriff ist laut Gesetzesmaterialien wie im Konsumentenschutzgesetz zu verstehen, also relativ weit. Auch juristische Personen öffentlichen Rechts gelten als Unternehmer.


Von wem darf dieser Verzugszinssatz verlangt werden?

Ebenfalls nur von Unternehmern. Die Abgrenzung ist die gleiche wie oben geschildert.


Wofür darf der Verzugszinssatz gefordert werden?

Für Geldforderungen aus unternehmerischen Geschäften. Das sind nicht nur die Entgeltforderungen für Lieferungen oder Leistungen, sondern auch alle anderen Geldforderungen, etwa vertragliche Schadenersatzforderungen.


Wie bekomme ich mehr Verzugszinsen?

Durch vertragliche Vereinbarung.


Welche Verzugszinsen darf ich vertraglich vereinbaren?

Das ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt (zwischen Unternehmern). Grenze der Vereinbarungen ist lediglich Unsittlichkeit, wobei insbesondere bei Vereinbarung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen Probleme entstehen können. Ein Zinsfuß von zwölf Prozent, im Verzugsfall vierzehn Prozent Verzugszinsen und Zinseszinsen wurde 1978 zugelassen; 58 % (!) wurden als wucherisch abgesehen. Gegenüber Verbrauchern ist im KSchG eine eindeutige Regelung enthalten.


Was ist Ziel dieser Erhöhung?

Ziel ist es, insbesondere Klein- und Mittelbetrieben die mit Zahlungsverzug verbundenen schweren Verwaltungs- und Finanzlasten zu ersparen und die europaweiten Unterschiede zwischen Zahlungsbestimmungen und -praktiken, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen, zu beseitigen.


Welcher Basiszinssatz ist zugrundezulegen?

Für die Festsetzung der gesetzlichen Zinsen für Unternehmer kommt es jeweils auf die Höhe des (verlautbarten) Basiszinssatzes am 1. Tag eines Kalenderhalbjahres (also am 1. 7. und am 1. 1.) an. Der zu diesem Zeitpunkt geltende Zinsfuß ist i.d.R. bei der Berechnung der gesetzlichen Zinsen für das darauf folgende Halbjahr zu verwenden, auch wenn sich der Basiszinssatz in der Zwischenzeit ändert.

Wo erfahre ich, wie hoch der Basiszinssatz ist?
Die Höhe des Basiszinssatzes (und anderer Zinssätze) kann unter http://www2.oenb.at/pdserv2_p.htm abgefragt werden.


Ab wann darf ich die erhöhten Verzugszinsen verlangen?

Wenn die inhaltlichen Voraussetzungen zutreffen, ab 1.8.2002. Das gilt auch für Forderungen, mit denen der Unternehmer schon im Verzug ist. Für den Zeitraum von Eintritt der Fälligkeit bis 31.7. können 5% verlangt werden, ab 1.8. Basiszinssatz + 8%.


Quelle: Lexandtax.at