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VORSICHT!!! FREMDENVERKEHRSABGABE (Kärnten)

Herbert Tiefling

Durch die Novelle vom 1.1.2006 wurde die Fremdenverkehrsabgabe zwischen 40 % und 60 % angehoben.

Wird die erhöhte Abgabe bereits ab dem Jahr 2006 vorgeschrieben, ist dies nach unserer Meinung verfassungswidrig.

Wir haben für Sie die Fremdenverkehrsabgabenerklärung für das Jahr 2006 erstellt und Ende März 2006 an die zuständige Gemeinde übermittelt. Anhand dieser Erklärung wird von der Gemeinde ein Bescheid erlassen und Ihnen zugestellt.

Wie wir vermehrt festgestellt haben, wird die erhöhte Abgabe bereits für das Jahr 2006 vorgeschrieben und ist somit verfassungswidrig. Bei verfassungskonformer Auslegung des Fremdenverkehrsabgabengesetzes dürften die Gemeinden erst 2008 die neuen Hebesätze vorschreiben.

Bitte übermitteln Sie uns den Fremdenverkehrsabgabenbescheid 2006 unbedingt zur Überprüfung. Wir können Ihnen helfen, viel Geld zu sparen.

Sollten wir feststellen, dass die erhöhte Abgabe bereits heuer vorgeschrieben wurde, dann sind wir gerne bereit, Sie bei allen Rechtsmitteln zu unterstützen.

Für Auskünfte sind wir jederzeit für Sie erreichbar.